Gericht ordnet Zwangsvorführung von Leyla Güven an

Die Staatsanwaltschaft von Urfa hat ein bereits eingestelltes Verfahren gegen die seit 149 Tagen hungerstreikende Abgeordnete Leyla Güven und 34 weitere Personen wieder aufgenommen. Es wurde die Zwangsvorführung von Güven angeordnet.

Ein bereits eingestelltes Verfahren wegen der Teilnahme an einer Geburtstagsfeier für den kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan am 4. April 2017 in Amara (Ömerli) in der nordkurdischen Provinz Riha (Urfa) gegen Öcalans Geschwister Fatma und Mehmet sowie gegen die seit 149 Tagen hungerstreikende HDP-Abgeordnete Leyla Güven und 32 weitere Personen wurde von der Staatsanwaltschaft Urfa wiedereröffnet.

Der Staatsanwalt hatte das Verfahren am 9. Januar wegen fehlender Hinweise, und da offensichtlich sei, dass die Personen keine verbotenen Parolen gerufen hätten, zuvor eingestellt, jedoch am 1. Februar wiedereröffnet. Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen zwischen einem und fünf Jahren.

Die Anklageschrift wurde vom 10. Schwurgerichtshof in Riha angenommen. Die Aufnahme der Aussage Güvens wurde dem 5. Schwurgerichtshof in Amed übertragen. Da Güven am 27. März dort nicht vor Gericht erschienen ist, ordnete es die Zwangsvorführung der hungerstreikenden HDP-Abgeordneten an. Der erste Verhandlungstag gegen Güven und die Geschwister Öcalans fand am 3. April in Riha statt. Die Anwält*innen beantragten, das Verfahren aufgrund der vorherigen Einstellungsentscheidung zu stoppen. Das Gericht wies diesen Antrag jedoch ab.