Genozidverfahren gegen IS-Dschihadisten eröffnet

In Frankfurt am Main ist das Hauptverfahren wegen Völkermord gegen einen irakischen IS-Dschihadisten eröffnet worden. Prozessbeginn ist für April terminiert.

Dem Dschihadisten Taha Al J. wird eine Beteiligung am Genozid an der ezidischen Bevölkerung der Şengal-Region vorgeworfen. Konkret werden ihm Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen gegen Personen sowie Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft und Mord an einem fünfjährigen ezidischen Mädchen zur Last gelegt.

In der Anklageschrift vom 5. Februar 2020, die der Senat zur Hauptverhandlung zugelassen hat, wirft der Generalbundesanwalt beim BGH Taha Al J. vor, von 2013 bis 2019 in Syrien, im Irak und in der Türkei als Mitglied des „Islamischen Staat” (IS) aktiv gewesen zu sein. Daher wird gegen ihn auch ein Verfahren wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129b StGB geführt.

Taha Al J. soll sich spätestens im März 2013 in seinem Heimatland Irak dem IS angeschlossen haben. Spätestens ab Anfang 2015 soll der Angeklagte als Leiter des Büros für „Schariagemäße Geisteraustreibung“ in Raqqa tätig gewesen sein und mehrfach das durch den „IS“ geführte Frauenhaus „Bait Al Muhajerat“ aufgesucht und mit den dort untergebrachten Frauen „Sitzungen“ abgehalten haben.

Verantwortlicher für Unterbringung von IS-Frauen in der Türkei

Nach Einreise in die Türkei im September 2015 war er der Anklage zufolge zudem als Verantwortlicher für die Unterbringung von Frauen in einer Unterkunft des IS in Samsun aktiv gewesen. Offensichtlich hielt er sich zu dieser Zeit ohne Probleme immer wieder in der Türkei auf.

Unterricht im Bombenbau in Haus in der Türkei

Im Juli 2018 hat sich der Dschihadist per Chat außerdem dazu bereit erklärt, für den IS Sprengvorrichtungen jeder Art anzufertigen und ein IS-Mitglied in seinem Haus in der Türkei im Umgang mit Sprengstoff zu unterweisen.

Folter und Mord an ezidischem Kind

Mitte 2015 hat der IS-Funktionär eine ezidische Sklavin und ihre fünfjährige Tochter als Sklavin gekauft. Mutter und Tochter waren beim IS-Genozid auf dem Şengal aus Kocho verschleppt worden und bereits mehrfach als Sklavinnen weiterverkauft worden. Die Staatsanwaltschaft wertet die Aktion als Genozid und den Kauf der Sklavinnen als Beteiligung am Völkermord. In der Erklärung des Gerichts heißt es: „Taha Al J. habe beabsichtigt, mit dem Ankauf der beiden Jesidinnen und deren Versklavung ‒ neben erstrebten Annehmlichkeiten in seinem Haushalt ‒ die religiöse Minderheit der Jesiden im Einklang mit den Zielen des „IS“ zu vernichten.“ Im gemeinsamen Haushalt mit seiner islamisch angetrauten Ehefrau der deutschen Dschihadistin Jennifer wurden die beiden in dem Haushalt gefangen gehalten, schwer misshandelt und mussten hungern. Da das Kind ins Bett machte, wurde es bei 50 Grad auf dem Hof angekettet und verstarb unter Rufen nach seiner Mutter. Jennifer W. hatte bei dem Mord tatenlos zugesehen. Sie befindet sich ebenfalls in Haft.

In Griechenland festgenommen

Taha Al J. wurde am 16.05.2019 in Griechenland festgenommen. Nachdem er sich dort zunächst in Auslieferungshaft befand, wurde er am 9. Oktober 2019 an die Bundesrepublik Deutschland überstellt. Er befindet sich hier seit dem 10. Oktober 2019 in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung wird am Freitag, den 24. April 2020, um 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main beginnen. Die Hauptverhandlung soll am 27.04., 29.04., 05.05., 07.05.,11.05., 19.05., 29.05., 09.06., 15.06., 19.06., 22.06, 23.06., 24.06., 29.06., 03.07., 27.07., 06.08., 11.08., 14.08., 18.08., 20.08. und 28.08.2020, anschließend an jedem Dienstag und Freitag jeweils um 10.00 Uhr fortgesetzt werden.