Gefährliche Einzelhaft für PKK-Gefangenen

Der schwer erkrankte Hayati Kaytan ist seit 15 Jahren im Gefängnis. Nach Verlegung in eine andere Haftanstalt soll er in einer Einzelzelle untergebracht werden.

Hayati Kaytan, Angehöriger der PKK, ist zu verschärfter lebenslanger Haft verurteilt. 2003 wurde er von Syrien ihn an die Türkei ausgeliefert. Seitdem befindet er sich in türkischer Haft. Es sind inzwischen 15 Jahre die er dort in Haft zubringt. 2009 musste sich Kaytan wegen eines Gehirntumors einer Operation unterziehen lassen. Durch seine Erkrankung besteht für ihn nun ein hohes Risiko zu Krampfanfällen. Er hat zwei Atteste, eins von einem Krankenhaus in Ankara, ein weiteres von einem Krankenhaus in Erzurum, die ihm bescheinigen, dass er wegen der Krampfanfälle nicht allein in einer Zelle untergebracht werden darf.

Vor einigen Tagen wurde Hayati Kaytan nun vom Gefängnis Bolu in das Gefängnis von Sincan zwangsverlegt. Dort sollte er in einer Einzelzelle untergebracht werden. Hierauf wurde gegen die Maßnahme Widerspruch eingelegt was dazu führte, dass Hayati Kaytan zur Untersuchung in das Krankenhaus von Ankara verlegt wurde. Im Krankenhaus wurde er 15 Tage lang in Einzelhaft gesteckt und nach Abschluss der Untersuchung wieder ins Gefängnis Sincan zurückverlegt. In Sincan angekommen, wurde er erneut in eine Einzelzelle verlegt. Angehörige die ihn dort besuchten erklärten, dass alle zehn Minuten das Wachpersonal gegen seine Zellentür schlägt, auch in der Nacht, weswegen an Schlaf für ihn nicht zu denken sei.

Seine Angehörigen erklären mit Verweis auf die ihm ausgestellten Atteste, dass Hayati Kaytan nicht in einer Einzelzelle untergebracht werden dürfte und diese Maßnahme einem Todesurteil gegen ihn gleich käme. Da Hayati Kaytan auch Glieder an Händen und Füßen fehlen, ist er zu 60 Prozent als schwerbehindert eingestuft. Wegen der Krampfanfälle und der Krebsnachsorgeuntersuchungen steht Hayati Kaytan unter ständiger medizinischer Beobachtung.