Festnahmen bei Erklärung für muttersprachlichen Unterricht

In Istanbul ist eine Versammlung der HDP-Esenyurt von der Polizei gewaltsam aufgelöst worden, neun Erwachsene wurden festgenommen. Die Zusammenkunft war zur Abgabe einer Erklärung mit der Forderung nach kurdischsprachigem Unterricht einberufen worden.

Eine vom Kreisverband der Demokratischen Partei der Völker (HDP) im Istanbuler Bezirk Esenyurt geplante Versammlung zur Abgabe einer öffentlichen Erklärung mit der Forderung nach muttersprachlichem Unterricht in Kurdisch konnte nicht stattfinden. Die Polizei stürmte in die Menge aus wenigen Dutzend Personen und führte gewaltsame Festnahmen durch.

Insgesamt neun Personen wurden von der Polizei vor der Ömer-Dinçer-Grundschule festgesetzt und mit den Händen auf den Rücken gefesselt. Einem dieser Redaktion namentlich bekannten Mann ist währenddessen die Nase gebrochen worden, eine Frau wurde vor den Augen ihrer drei Kinder geschlagen. Im Fall einer weiteren Betroffenen trat im Zuge des Übergriffs eine Bewusstlosigkeit auf.

Die Festgenommenen wurden zunächst zur obligatorischen Gesundheitskontrolle in das staatliche Krankenhaus Beylikdüzü gebracht, mittlerweile befinden sie sich auf ein Revier in Esenyurt. Ihnen allen droht nun eine Anzeige wegen eines vermeintlichen Verstoßes gegen das türkische Versammlungsgesetz.

Jahrzehntelang verboten

Die kurdische Sprache gehört weltweit zu den wenigen Sprachen, deren Nutzung jahrzehntelang als Straftat galt und deshalb geahndet wurde. Bis 1991 war in der Türkei ein striktes Sprachverbotsgesetz in Kraft, das Kurdisch in allen Lebensbereichen unter Strafe stellte – ein Verbot kurdischer Namen miteingeschlossen. Zwar wurde das Gesetz aufgehoben und die Reformpakete im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen ließen zunächst eine gewisse Lockerung erhoffen. Doch in der Praxis wird die kurdische Sprache weiter diskriminiert und ihre Nutzer:innen werden mit Repression überzogen. Auch das 2013 offiziell abgeschaffte Verbot der Buchstaben Q, W und X aus dem kurdischen Alphabet dauert faktisch an.