Familie aus Oberhausen wegen IS-Unterstützung verurteilt

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ zu Haftstrafen verurteilt worden.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf sind vier Mitglieder einer Familie aus Oberhausen wegen Geldzahlungen an die Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) zu Haftstrafen verurteilt worden. Das Gericht sprach die Mutter eines nach Syrien ausgereisten Dschihadisten, zwei seiner Geschwister und die Lebensgefährtin eines Bruders wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung schuldig, wie aus einer Mitteilung vom Donnerstag hervorging. Ihre Haftstrafen, die zwischen sieben Monaten und zwei Jahren betragen, wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Angeklagten im Alter von 24 bis 60 Jahren hatten gestanden, von Juli 2015 bis November 2018 ihren Familienangehörigen Imran Rene Q. mit insgesamt mehr als 16.000 Euro unterstützt zu haben. „Sie ermöglichten ihm dadurch, weiter für den IS zu kämpfen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Denn der Sold, den der Oberhausener vom IS erhielt, habe zeitweise nicht zum Lebensunterhalt ausgereicht. „Allen war bewusst, dass das verboten war, aber sie fühlten sich moralisch verpflichtet.“ Damit hätten sie aber auch den IS über einen Zeitraum von drei Jahren unterstützt.

Ein fünfter Angeklagter, ein Bruder des Islamisten, konnte nicht wegen IS-Unterstützung verurteilt werden. Er hatte zwar versucht, den Dschihadisten finanziell mit 2.540 Euro zu unterstützen, sein übermitteltes Geld kam jedoch nicht an, weil der Dienstleister Western Union den Empfänger gesperrt hatte. Der Versuch der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist hierzulande nicht strafbar. Wegen versuchten Verstoßes gegen das sogenannte Bereitstellungsverbot nach dem Außenwirtschaftsgesetz, das die Lieferung von Ressourcen an bestimmte Länder und Organisationen verbietet, wurde er dennoch zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Strafmildernd berücksichtigte der Senat, dass vier der fünf Angeklagten ein Geständnis abgelegt hatten und die Zahlungen „nicht in erster Linie dem IS“ galten, sondern primär zur Unterstützung ihres Familienangehörigen gedacht waren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden.

Q. soll Anschlag in Essen angeregt haben

Der IS-Dschihadist  Imran Rene Q. aus Oberhausen war im November 2018 bei einem Luftangriff im Osten von Syrien getötet worden. Er hatte sich bei einem Türkei-Urlaub im April 2015 zusammen mit seiner Frau nach Syrien abgesetzt. Im März 2017 hatte Q. Schlagzeilen in Deutschland gemacht. Er soll einen Anschlag auf das Einkaufszentrum „Limbecker Platz“ in Essen angeregt haben, das damals nach alarmierenden Terrorhinweisen geräumt wurde. Laut Anklage waren monatlich meist zwischen 500 und 1.000 Euro per Auslandsüberweisung an Q. ins IS-Gebiet geflossen. Über Mittelsmänner im Libanon, der Türkei und in Kenia sei das Geld von IS-Kontaktleuten abgeholt worden.