Erneut Isolation auf Imrali

Die Gefangenen auf Imrali dürfen weiterhin keinen Besuch von ihren Anwälten und Familienangehörigen empfangen. Ein entsprechender Antrag ist von der Staatsanwaltschaft mit dem Verweis auf eine Disziplinarstrafe abgelehnt worden.

Der kurdische Vordenkenker Abdullah Öcalan und seine drei Mitgefangenen auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali dürfen weiterhin keinen Besuch von ihren Familienangehörigen empfangen. Ein am Freitag von Mehmet Öcalan und den Familienangehörigen von Hamili Yıldırım, Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş gestellter Antrag auf eine Besuchsgenehmigung auf der Gefängnisinsel im Marmarameer für kommenden Montag ist von der Generalstaatsanwaltschaft von Bursa abgelehnt worden. Auch der Rechtsanwalt Mazlum Dinç, der zugleich Abdullah Öcalans gesetzlicher Bevollmächtigter ist, darf sein Besuchsrecht nicht nutzen. Abgelehnt wurden die Anträge aufgrund vermeintlicher Disziplinarstrafen der Imrali-Gefangenen mit dem Verweis, den Verurteilten seien „zwecks Durchführung von Sanktionen und Sicherheitsmaßnahmen nach Gesetz Nummer 5275 Beschränkungen” auferlegt worden.

Der PKK-Gründer Abdullah Öcalan befindet sich seit seiner Verschleppung im Februar 1999 aus der griechischen Botschaft in Nairobi/Kenia auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali. Elf Jahre war der heute 70-Jährige der einzige Häftling auf der Insel – bewacht von mehr als tausend Soldaten. 

Ömer Hayri Konar und Veysi Aktaş befinden sich seit März 2015 auf Imrali, Hamili Yıldırım war rund vier Monate später in das Inselgefängnis verlegt worden. Nach jahrelanger Kontaktsperre durften die Familien der Imrali-Gefangenen am 5. Juni und 12. August ihre Angehörigen treffen. Die Durchbrechung der Isolationsbedingungen auf Imrali war das Ergebnis des über Monate andauernden Hungerstreiks, an dem sich tausende Menschen beteiligt hatten.

Am 7. August erklärte Abdullah Öcalan im Rahmen einer Konsultation mit seinem Rechtsbeistand einmal mehr seine Bereitschaft, für Gespräche über eine politische Lösung der kurdischen Frage zur Verfügung zu stehen. Zwei Tage später wurde ihm sowie den drei weiteren Inhaftierten auf Imrali von der Generalstaatsanwaltschaft Bursa ein dreimonatiges Besuchsverbot auferlegt. Dem Verteidigerteam der Imrali-Gefangenen wurde das Widerspruchsrecht zu diesem Beschluss verweigert. Seitdem wurden alle Besuchsanträge ihrer Angehörigen sowie der Öcalan-Anwält*innen abgelehnt.