EGMR: Türkei wegen Rechtsverletzung an Öcalan-Anwälten verurteilt

Die Türkei wurde wegen der Beschlagnahme von Dokumenten und Verletzung der Privatsphäre von Anwält*innen des kurdischen Repräsentanten Abdullah Öcalan verurteilt.

Die Türkei ist wegen der Beschlagnahme von Dokumenten von drei Anwält*innen des inhaftierten kurdischen Repräsentanten und Friedenspolitikers Abdullah Öcalan vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Das Gericht in Straßburg erklärte am Dienstag, die Beschlagnahme der elektronischen Daten der Anwälte und die Weigerung, sie zurückzugeben oder zu zerstören, sei „in einer demokratischen Gesellschaft nicht nötig“ gewesen.

Das Tribunal befand die Türkei der Verletzung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention schuldig, der das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens betrifft. Der türkische Staat muss nun jedem der drei Kläger eine Entschädigung von 3.500 Euro zahlen. Die Anwält*innen hatten sich im Jahr 2012 an das Tribunal in Straßburg gewandt, nachdem die Istanbuler Staatsanwaltschaft ihre elektronischen Daten beschlagnahmt hatte. Die Ermittler wollten damit laut dem Straßburger Gericht angeblich geheime Kommunikationswege des kurdischen Vordenkers aus dem Gefängnis aufdecken.