Dortmunder IS-Terroristin zu Jugendstrafe verurteilt

Das OLG Düsseldorf hat die deutsche Dschihadistin Emilie R. wegen IS-Mitgliedschaft zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die 25-Jährige soll zu einem Selbstmordanschlag in Deutschland bereit gewesen sein und an Waffen trainiert haben.

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat eine deutsche IS-Rückkehrerin zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Strafschutzsenat sprach die gebürtige Nürnbergerin Emilie R. am Donnerstag der mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie das Gericht mitteilte. Nach den Feststellungen des Senats war sie vor acht Jahren nach Syrien gereist, um sich der Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) anzuschließen.

Der Generalbundesanwalt habe eine Strafe von vier Jahren, die Verteidigung einen Freispruch oder eine zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe gefordert, so die Sprecherin des Oberlandesgerichts. Die Verhandlung und auch die Urteilsverkündung fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil die heute 25-Jährige zu einem Teil der Tatzeit noch Jugendliche war. Weshalb ein milderes Urteil verhängt wurde als vom Generalbundesanwalt gefordert, dazu äußerte sich die Gerichtssprecherin nicht.

Laut Anklage ist Emilie R. seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Mit ihrem gleichgesinnten Mann, dem Dortmunder Dschihadisten Lucas G., sei sie einen Monat nach der Hochzeit im Sommer 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien ausgereist und habe sich dort mit ihm dem IS angeschlossen. Damals war sie noch keine 18 Jahre alt und in Dortmund gemeldet.

Während G. Dienste in verschiedenen „Kampfeinheiten der Organisation“ versah, sorgte die nun Verurteilte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder, so die Anklage. Hierfür habe die Familie Alimentierungen vom IS erhalten.

Schusswaffengebrauch und Werbung für den IS

Zusammen mit ihrem Ehemann habe Emilie R. ferner den Gebrauch von Schusswaffen trainiert, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar laut Anklage auch zu Selbstmordanschlägen in Deutschland bereit, verfolgte dieses Vorhaben letztlich allerdings nicht weiter. Außerdem habe Emilie R. im Internet für den IS geworben. Dabei habe sie sich besonders bemüht, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise in das IS-„Kalifat“ zu bewegen. Dazu habe sie Ratschläge erteilt, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit Söldnern der Terrororganisation zu bewerkstelligen sei.

Rückkehr und Untersuchungshaft

Im Februar 2019 ergaben sich Emilie R. und Lucas G. mit ihren beiden Kindern nach ihrer Flucht aus der letzten IS-Enklave Baghuz den Demokratischen Kräften Syriens (QSD). G. kam in ein Gefängnis im nordostsyrischen Autonomiegebiet, R. wurde zunächst in das Auffang- und Internierungslager Hol gebracht und später in das Camp Roj verlegt. Vergangenen März holte die Bundesregierung sie zusammen mit neun weiteren Frauen und ihren insgesamt 27 Kindern nach Deutschland. R. wurde noch am Flughafen in Frankfurt am Main festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Sie bleibt weiter in Haft, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Beide Seiten können Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.