Deutschland schafft Majestätsbeleidigung ab
Mit Beginn des neuen Jahres wurde der Paragraf 103 StGB gestrichen. Er stellte die so genannte Majestätsbeleidigung unter Strafe.
Mit Beginn des neuen Jahres wurde der Paragraf 103 StGB gestrichen. Er stellte die so genannte Majestätsbeleidigung unter Strafe.
Ab dem 1. Januar 2018 ist der Paragraf 103 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Er war in die Schlagzeilen geraten, nachdem Erdoǧan auf Grundlage dieses Paragrafen gegen den Fernsehmoderator und Kabarettisten Jan Böhmermann Klage bei Gericht eingereicht hatte. Dabei ging es um das so genannte „Schmähgedicht“ Böhmermanns über Erdoǧan. Das Verfahren endete allerdings mit einer Einstellung.