Das Oberlandesgerichts Celle hat Nizamettin S. am Montag wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Der Strafsenat sah es laut Pressemeldung des OLG als erwiesen an, dass der Fünfzigjährige 2018/2019 „PKK-Verantwortlicher“ im Raum Wesermarsch war.
Wie in PKK-Prozessen in Deutschland üblich, wurde der Betroffene keiner konkreten Straftaten beschuldigt. Er soll Spenden gesammelt und zu legalen Veranstaltungen mobilisiert haben. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung wurde „aufgrund der fortdauernden Solidarität und inneren Verbundenheit des Angeklagten zur PKK“ abgelehnt. Der Senat ordnete außerdem die Einziehung von knapp 9000 Euro an, die Nizamettin S. als Spenden gesammelt haben soll.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, die Verteidigung des Angeklagten hatte einen Freispruch, hilfsweise eine Bewährungsstrafe beantragt. Der Angeklagte und die Generalstaatsanwaltschaft können das Urteil innerhalb einer Woche mit der Revision angreifen.