Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Bekir Kaya

Der ehemalige Bürgermeister der nordkurdischen Metropole Wan, Bekir Kaya, ist mit dem Berufungsverfahren gegen seine Verurteilung wegen kafkaesken Terrorvorwürfen gescheitert. Die über achtjährige Haftstrafe wurde bestätigt.

Im November 2016 wurde Bekir Kaya, damals noch Ko-Bürgermeister der nordkurdischen Großstadt Wan (Van), auf Betreiben des türkischen Innenministeriums seines Amtes enthoben und anschließend verhaftet. Knapp zwei Jahre später verurteilte ihn der 2. Schwurgerichtshof von Van unter anderem wegen „Unterstützung und Beihilfe einer Terrororganisation“ zu einer Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Das Gericht begründete das Urteil mit der Teilnahme Kayas an Demonstrationen, seiner Tätigkeit im Verein zur Bekämpfung von Armut und nachhaltigem Aufschwung (VAN-DER), Kondolenzbesuchen bei Angehörigen von zivilen Opfern der türkischen Staatsgewalt und der Behauptung eines „geheimen Zeugen“, wonach Kaya „Unmengen von Bargeld“ zur PKK in die Qendîl-Berge geschafft habe.

Im Berufungsverfahren gegen seine Verurteilung ist der Politiker nun gescheitert. Ein Berufungsgericht in der Provinz Erzîrom (Erzurum) bestätigte am Donnerstag das Urteil in erster Instanz.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Kaya im Einklang mit Befehlen der „PKK-KCK“ gehandelt und deshalb eine organische Bindung zur „Terrororganisation" gebildet habe, da schließlich weitere Verfahren mit ähnlichen Tatvorwürfen gegen den Politiker anhängig sind. Daraus lasse sich schließen, dass die Strafe gegen ihn hinreichend begründet und gerechtfertigt sei.

Bekir Kaya, der selbst Jurist ist, hatte im Verlauf des Prozesses abgelehnt, sich zu verteidigen. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe seien eine Rechtfertigung seinerseits nicht wert und stellten eine Beleidung des Rechtswesens dar. Seine Verhaftung sei fern von juristischer Legitimität und politisch motiviert, es ginge um die Zerschlagung einer politischen Bewegung.

„Wir sind mit einer gesellschaftlichen Frage konfrontiert. Es gibt kein kurdisches Problem; hier geht es um das Problem der Aneignung von Ansprüchen der kurdischen Bevölkerung”, sagte Kaya damals. Es sei ein ganzes Volk, über das in seiner Person ein Urteil gefällt werden soll. Deshalb wäre es völlig unwichtig, ob ihm eine Strafe auferlegt werde oder nicht. „Ich weiß sehr wohl, dass sich die aus meiner Inhaftierung resultierenden Nachteile letztendlich zu einem gesellschaftlichen Vorteil entwickeln werden. Aus diesem Grund ist es unbedeutend, wie das Gericht entscheidet. Davon bin ich überzeugt“, sagte Kaya.