Das irakische Ölministerium fordert in einer Stellungnahme zu einer Gerichtsentscheidung hinsichtlich der Ölvorkommen in Südkurdistan die Gründung einer neuen Firma mit Sitz in Hewlêr (Erbil). Die Firma soll der irakischen Zentralregierung unterstellt sein.
In dem Urteil vom 15. Februar hat das irakische Bundesgericht entschieden, dass die KRI (Kurdistan-Region Irak) nicht unabhängig von der Zentralregierung Öl verkaufen kann. Der Export von Öl durch die südkurdische Regierung sei ohne Abstimmung mit der irakischen Regierung gesetzeswidrig, urteilte das Gericht.
Das Ölministerium soll jetzt für die Umsetzung der Gerichtsentscheidung sorgen. Damit wurde das Ministerium bereits Mitte Februar von Premierminister Mustafa al-Kadhimi beauftragt. Der Ölhandel in Südkurdistan soll künftig von dem irakischen Ministerium koordiniert werden. Die Regierung der Region Kurdistan wurde daraufhin mit Schreiben vom 24. März aufgefordert, alle seit 2014 zum Export von Öl und Gas geschlossenen Verträge vorzulegen und die daraus entstandenen Einkünfte zu offenbaren.
Mesrûr Barzanî, Ministerpräsident der KRI, hatte am 28. März erklärt, dass täglich 500.000 Barrel Öl exportiert werden und in naher Zukunft auch Gaslieferungen über die Türkei nach Europa denkbar seien.
Die südkurdische Regierung hat Ende 2013 ohne Abstimmung mit der irakische Zentralregierung ein fünfzigjähriges Abkommen mit der Türkei unterzeichnet. Die Vereinbarung sieht den Ausbau von Erdöl- und Erdgaspipelines vor, um Kurdistans Reserven in die Türkei und über diese auf den Weltmarkt zu exportieren. Im Januar 2014 floss erstmals kurdisches Erdöl über eine neu gebaute Pipeline direkt vom kurdischen Autonomiegebiet zum türkischen Mittelmeerhafen Ceyhan und wurde von dort auf den Weltmarkt gebracht. Die Pipeline verläuft von Khurmala nach Pêşabûr (Faysh Khabur) bei Zaxo an der Grenze zum türkischem Staatsgebiet.