AZADÎ kritisiert Haftstrafe gegen Kadri Saka

Die „Terrorparagrafen §§ 129a/129b“ seien das schärfste Schwert der deutschen Strafverfolgung, die immer wieder dafür dienten, die kurdische Bewegung zu kriminalisieren, erklärt AZADÎ und kritisiert das Urteil gegen Kadri Saka.

Terrorparagrafen §§ 129a/129b

Der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. hat die Freiheitsstrafe gegen den Kurden Kadri Saka kritisiert. Die Verurteilung zeige, dass die kurdische Bewegung in Deutschland mithilfe der „Terrorparagrafen“ §§ 129a/129b kriminalisiert werde, erklärte der Kölner Verein am Samstag schriftlich. Mit seinen Antiterrorgesetzen setze der deutsche Staat „sein schärfstes Schwert der Strafverfolgung“ gegen eine politische und soziale, migrantische Bewegung ein, die immer wieder glaubhaft erkläre, in Deutschland allein demokratische Mittel zu nutzen und in Kurdistan und der Türkei seit Jahren nach einem Weg der friedlichen Beilegung des Konflikts suche. „Dieser Konfliktlösung schadet die deutsche Justiz mit ihrem Verfolgungseifer“, so AZADÎ.

Saka war am Freitag von einem Hamburger Gericht wegen vermeintlicher Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg sah es als erwiesen an, dass der 58-Jährige seit Dezember 2018 bis zu seiner Verhaftung im Januar 2024 in Bremen die PKK/KCK „von innen heraus gefördert habe“. So hätte er sich als Geldeintreiber“ betätigt und sei ein wichtiges Bindeglied zwischen dem „Gebietsleiter“ der PKK und der kurdischen Bevölkerung in Bremen gewesen. Als Beweismittel wurden unter anderem Streitschlichtungen, das Sammeln von Spenden und das Organisieren von Versammlungen herangezogen. Individuelle Straftaten wurden Saka nicht vorgeworfen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Nach Angaben von AZADÎ e.V. ist Kadri Saka einer von vierzehn Kurden, die zurzeit aufgrund des Vorwurfs der PKK-Mitgliedschaft in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft sind. Das Urteil gegen den achtfachen Familienvater ist nicht rechtskräftig, ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen will, ist noch unklar. Seine Postadresse lautet: Kadri Saka, Untersuchungshaftanstalt Hamburg, Holstenglacis 3, 20355 Hamburg.