Kriminalisierung der kurdischen Community
Gegenwärtig befinden sich elf kurdische Aktivisten und Politiker in deutscher Straf- beziehungsweise Untersuchungshaft, weil ihnen gemäß Paragraph 129b Strafgesetzbuch vorgeworfen wird, als Kader für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland tätig gewesen zu sein. Grundlage dieser Verfahren ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2010: Die PKK sei nicht mehr als kriminelle Vereinigung im Inland, sondern nunmehr als terroristische Vereinigung im Ausland anzusehen.
Wie der Kölner Rechtshilfefonds AZADÎ mitteilt, werden im April die Verfahren gegen zwei gemäß §129b angeklagten Kurden fortgesetzt. Dabei handelt es sich um den in Hamburg angeklagten Kenan Ayaz (offiziell Ayas) und Mehmet Çakas, dessen Prozess in Celle anhängig ist. AZADÎ betont: „Die Angeklagten wünschen sich jeweils ausdrücklich solidarische Prozessbegleitung und kritische Berichterstattung über die laufenden Prozesse.“
Kenan Ayaz, OLG Hamburg
Kenan Ayaz war im März vergangenen Jahres am Flughafen Larnaka auf Zypern aufgrund eines deutschen Auslieferungsersuchens festgenommen worden, als er zu einem Familienbesuch nach Schweden reisen wollte. Trotz vielfältiger, auch internationaler Proteste und intensiver Bemühungen seines Rechtsbeistands, stimmte das zuständige Gericht einer Überstellung an Deutschland zu; seit Juni befindet sich Ayaz im Hamburger Untersuchungsgefängnis Holstenglacis. Ihm wird vorgeworfen, von 2018 bis 2020 als mutmaßliches PKK-Mitglied verschiedene Gebiete, unter anderem Hamburg, verantwortlich geleitet und hierbei personelle, finanzielle und organisatorische Angelegenheiten koordiniert zu haben.
Kenan Ayaz lebte seit 2013 als anerkannter politischer Flüchtling im griechischen Teil Zyperns. Wegen seiner politischen Aktivitäten war er bereits in der Türkei insgesamt zwölf Jahre im Gefängnis. In der JVA Hamburg-Holstenglacis unterliegt der Aktivist strengen Sonderhaftbedingungen. Folgende Prozesstermine stehen im April vor dem Oberlandesgericht Hamburg an:
Dienstag, 9. April (erst ab 13.00 Uhr)
Freitag, 12. April
Mittwoch, 17. April
Freitag, 19. April
Montag, 22. April
Mittwoch, 24. April
Die Verhandlungen finden (außer am 9. April) jeweils ab 9.30 Uhr im Saal 237 des OLG Hamburg am Sievekingplatz 3 in 20355 Hamburg statt.
Mehmet Çakas, OLG Celle
Mehmet Çakas war auf Antrag der deutschen Strafverfolgungsbehörden Ende 2022 in Mailand in Auslieferungshaft genommen worden. Eine Überstellung aus Italien an die deutsche Justiz erfolgte im März 2023. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hannover. Dem 44-Jährigen wird vorgeworfen, sich im Zeitraum 2018 bis 2021 in Hannover und Bremen mitgliedschaftlich für die PKK betätigt zu haben. Die nächsten Prozesstermine gegen Çakas sind:
Mittwoch, 3. April, 9.30 Uhr: voraussichtlich Plädoyer der Verteidigung und letztes Wort
Mittwoch, 10. April, 10.30 Uhr: voraussichtlich Urteil
Die Verhandlungen finden im Hochsicherheitssaal des OLG Celle in der Kanzleistraße 1 in 29221 Celle statt.
DHKP-C-Verfahren in Düsseldorf
AZADÎ macht auch auf ein §129b-Verfahren gegen mehrere Angeklagte wegen ihrer angeblichen Mitgliedschaft in der DHKP/C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front) aufmerksam. Der Prozess vor dem 7. Strafsenat des OLG Düsseldorf richtet sich gegen Özgül Emre, Ihsan Çibelik und Serkan Küpeli. Ihnen wird vorgeworfen, das sogenannte Deutschland-Komitee für die DHKP-C gebildet zu haben. Der Prozess war im Juni vergangenen Jahres eröffnet worden. Die nächsten Verhandlungstermine sind:
Dienstag, 9. April
Mittwoch, 10. April
Dienstag, 16. April
Dienstag, 23. April
Die Verhandlungen finden jeweils um 9.30 Uhr am OLG Düsseldorf im Kapellweg 36 in 40221 Düsseldorf statt.
Foto: Demonstration „PKK-Verbot aufheben!“ im November 2021 in Berlin (c) Umbruch Bildarchiv