Auswärtiges Amt: „Keine Fristverlängerung für die Türkei“

Auf Anfrage der Bundestagsabgeordneten Gökay Bulut teilte das Auswärtige Amt mit, dass der Türkei vom Europarat keine Fristverlängerung für die Umsetzung von EGMR-Urteilen zu Abdullah Öcalan und weiteren Gefangenen gewährt wird.

Umsetzung von EGMR-Urteilen

Die Ministerbeauftragten des Europarats haben die Türkei „nachdrücklich“ dazu aufgefordert, ohne weitere Verzögerung die zur Umsetzung der EGMR-Urteile im Fall von Abdullah Öcalan und weiterer politischer Gefangener erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Das teilte Staatssekretär Dr. Thomas Bagger aus dem Auswärtigen Amt heute auf eine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut (Die Linke) mit. Der Türkei sei keine Fristverlängerung gewährt worden.

Frage an die Bundesregierung

Akbulut hatte schriftlich die Frage gestellt: „Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass das Ministerkomitee des Europarats die Türkei nachdrücklich auffordert, das bindende Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 18. März 2014 in Bezug auf Abdullah Öcalan und weitere Gefangene zügig umzusetzen, anstatt – wie kürzlich beschlossen – der Türkei erneut eine Fristverlängerung von einem Jahr zu gewähren, was bei vielen Kurdinnen und Kurden in Deutschland Besorgnis ausgelöst hat (vgl. https://anfdeutsch.com/menschenrechte/kck-kritisiert-ministerkomiteedes-europarats-43657), und wenn ja, wie, und inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass eine Delegation des Antifolterkomitees des Europarates Abdullah Öcalan wieder besucht?“

Antwort aus dem Auswärtigen Amt

Das Auswärtige Amt antwortete am 11. Oktober: „Die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte obliegt dem Komitee der Ministerbeauftragten des Europarats (Format Menschenrechte, KMB/MR). Die Bundesregierung beteiligt sich aktiv an den Beratungen dieses Gremiums.

In seiner Entscheidung vom 19. September 2024 zur Fallgruppe Gurban - Türkei (umfasst auch das in der Fragestellung erwähnte Urteil vom 18.03.2014) hat das KMB/MR die zuständigen Behörden der Türkei nachdrücklich dazu aufgefordert, ohne weitere Verzögerung die zur Umsetzung der Urteile erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen (im Einzelnen siehe unter: https://search.coe.int/cm/eng?i=0900001680b19297).

Das KMB/MR hat der Türkei keine Fristverlängerung gewährt, sondern lediglich entschieden, die Beratungen über die Fallgruppe im September 2025 fortzusetzen.

Das Antifolterkomitee des Europarats (CPT) setzt sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten zusammen, die selbständig, eigenverantwortlich und regierungsunabhängig ihre jeweiligen Länderbesuche planen.“

Foto: Global Free Öcalan Days in Hannover, Oktober 2024