Anwaltskonsultationen für Hungerstreikende eingeschränkt

In den Haftanstalten von Wan ist das Recht auf Anwaltskonsultationen für Hungerstreikende eingeschränkt worden.

Die Meldungen über willkürliche Behandlung und Repressionen gegen die Hungerstreikenden in den Gefängnissen der Türkei und Nordkurdistans nehmen aktuell zu. Nun haben die Gefängnisleitungen des Hochsicherheitsgefängnisses und des T-Typ Gefängnisses von Wan (Van) entschieden, das Recht Anwaltskonsultationen für die Hungerstreikenden einzuschränken .

Fortan sollen die Gefangenen nur noch einmal wöchentlich für je eine Stunde ihre Anwält*innen empfangen dürfen. Zudem soll bei den Konsultationen stets ein Gefängniswärter zugegen sein. Die Gespräche zwischen den Gefangenen und den Anwält*innen werden außerdem aufgezeichnet.

Aus Protest gegen die willkürlichen Einschränkungen haben bereits erste Gefangene die Konsultationen mit ihrer Anwält*innen aus Protest verweigert.