Anklageschrift gegen Pervin Buldan wegen „Mitgliedschaft“

Gegen Pervin Buldan, die neu gewählte Ko-Vorsitzende der HDP ist eine Anklageschrift erstellt worden, in der ihr aufgrund von öffentlichen Reden zwischen 2008 und 2015 „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“ vorgeworfen wird.

Die Generalstaatsanwaltschaft Ankara wirft der kurdischen Politikerin Pervin Buldan (HDP) „Mitgliedschaft in einer bewaffneten Organisation“ vor. Der Vorwurf gründet auf Reden, die sie im Zeitraum zwischen 2008 und 2015 bei zwölf verschiedenen Anlässen gehalten hat. Dabei habe sie „den Organisationsführer Abdullah Öcalan als Führer einer Befreiungsbewegung dargestellt“ und behauptet, bei der PKK handele es sich nicht um eine Terrororganisation, sondern um einen Teil der Realität der Türkei. Weiterhin habe sie die Anerkennung der kurdischen Identität und eine Generalamnestie gefordert.

Sollte die Anklageschrift angenommen werden, drohen Pervin Buldan bis zu zehn Jahre Haftstrafe.

Gegen die gestern zur Ko-Vorsitzenden der HDP gewählte Politikerin laufen mehrere Ermittlungsverfahren. Ein neues Verfahren wurde in Bezugnahme auf ihre Rede beim gestrigen Parteitag der HDP wegen „Terrorpropaganda“ und „Volksverhetzung“ eingeleitet.