Die für organisiertes Verbrechen zuständige Generalstaatsanwaltschaft von Gaziosmanpaşa hat gegen 61 Bauarbeiter vom Istanbuler Großflughafen Anklage erhoben. Über 30 von ihnen befinden sich immer noch in Haft. In der Anklage wird den am Streik gegen die katastrophalen Arbeitsbedingungen beteiligten Arbeitern „Widerstand gegen die Staatsgewalt, Verletzung der Freiheit zur Arbeit, Beschädigung öffentlichen Eigentums, Verstoß gegen das Verbot der Mitnahme von Waffen oder in Paragraph 23 festgelegten Gegenständen zu Demonstrationen und Kundgebungen sowie Sachbeschädigung“ vorgeworfen.
Mehr als tausend Arbeiter, die auf der Großbaustelle tätig sind, hatten sich am 14. September an Protesten beteiligt, die unmittelbar nach dem Aufruf von türkischen Sicherheitskräften niedergeschlagen wurden. Über 530 Arbeiter wurden festgenommen. Es befinden sich noch Dutzende Arbeiter in Haft.
Der dritte Istanbuler Flughafen ist ein Prestigeprojekt des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Der Airport soll der größte der Welt werden. Baustart war 2015, die offizielle Eröffnung fand Ende Oktober statt. Seit Baubeginn sind nach offiziellen Angaben bereits 38 Arbeiter ums Leben gekommen, unzählige weitere wurden verletzt, viele von ihnen schwer.
Die Anwältin Yıldız Imrek, die einige der betroffenen Arbeiter vertritt, erklärte: „Die Arbeiter haben ihr im Arbeitsrecht, den ILO-Abkommen, der Verfassung, der europäischen Erklärung der Menschenrechte und den Abkommen der Vereinten Nationen, verbrieftes Recht genutzt, bei Lebensgefahr, unzureichender Versorgung, schlechten Arbeitsbedingungen, schlechter Unterbringung und schlechtem Essen die Arbeit niederzulegen. Sie haben gegen niemanden Gewalt ausgeübt. Im Gegenteil wurden die Türen ihrer Schlafräume eingeschlagen und sie festgenommen. Sie wurden vom Sicherheitsdienst und der Jandarma geschlagen, sie wurden daran gehindert, ihre Anwälte zu sehen und sie wurden widerrechtlich vernommen. Die gesamte Ermittlung wurde ohne Grundlage geführt, denn es ist kein Verbrechen, ein in der Verfassung garantiertes Recht wahrzunehmen. Nicht gegen die Arbeiter sollte ermittelt werden, sondern gegen die für den Tod von mindestens 38 Arbeitern verantwortlichen Chefs.“