Amanos-Gefallene auf Friedhof der Namenlosen beigesetzt

Trotz Identifizierung durch Angehörige haben türkische Behörden die Leichname der Amanos-Gefallenen auf dem Friedhof der Namenlosen beigesetzt.

Mittlerweile ist die Zahl der Leichname von Amanos-Gefallenen, die auf Anweisung der türkischen Staatsanwaltschaft auf dem Friedhof der Namenlosen beigesetzt wurden, auf 20 gestiegen.

Wie wir bereits berichteten, äußerten Angehörige von gefallenen Kämpfer*innen den Verdacht, dass die türkische Armee im Krieg gegen Guerilla erneut auf verbotene C-Waffen zurückgegriffen haben könnte. Die zur Identifizierung von 17 Leichnamen ins rechtsmedizinische Institut der Stadt Adana gereisten Eltern der Gefallenen hatten vergangene Woche berichtet, dass die Leichen der HPG-Mitglieder hochgradige Zerstörungen sowie Verbrennungen aufweisen.  Lediglich drei der Kämpfer*innen waren anhand von Fotos identifiziert und ihren Angehörigen übergeben worden. Gemeinsam mit den Leichnamen sechs weiterer Kämpfer*innen, die sich bis vor kurzem im rechtsmedizinischen Institut Osmaniye befanden, wurden 20 Gefallene in Adana trotz Einwände der Angehörigen auf dem Friedhof der Namenlosen beigesetzt.

Trotz Identifizierung wird Leichnam nicht ausgehändigt

Auch am heutigen Morgen haben wieder Angehörige in Adana Blutproben für einen DNA-Abgleich abgegeben. Die Eltern des Kämpfers Mehmet Emin Keleş konnten ihren Sohn auf Fotos identifizieren. Trotz dessen wurde sein Leichnam nicht ausgehändigt. Die Staatsanwaltschaft fordere einen DNA-Test, heißt es.

Leichen weisen Zerstörungen auf

Angehörige der HPG-Mitglieder verdächtigen türkische Behörden, den Einsatz verbotener C-Waffen vertuschen zu wollen. Ungeachtet dessen, dass die Ergebnisse der Blutanalysen in vielen Fällen noch nicht vorliegen, seien die meisten der gefallenen Guerilla-Kämpfer*innen bereits auf Anweisung der Staatsanwaltschaft beerdigt worden. Die Identifizierung lediglich anhand Fotos sei ohnehin schon schwierig genug, da die Körper der Verstorbenen Zerstörungen und Verbrennungen aufweisen. Forderungen, die Leichen persönlich zu identifizieren, sind in allen Fällen abgelehnt worden.