Kriminalisierung in London
Am 27. November sind sieben Kurdinnen und Kurden bei Razzien im Kurdish Community Center (KCC) und Privatwohnungen in London festgenommen worden. Die Festnahmen erfolgten im Rahmen der britischen Antiterrorgesetzgebung, den Betroffenen wird Mitgliedschaft in der PKK vorgeworfen. Einer der festgenommenen Aktivisten wurde vor zwei Tagen aus der Polizeihaft entlassen, über die sechs anderen entschied heute der Westminister Magistrates Court.
Haftbefehl gegen Mazlum S.
Gegen den Aktivisten Mazlum S. wurde Haftbefehl erlassen. Der aus der Türkei geflohene Kurde befindet sich noch im Asylverfahren und hat weder einen festen Wohnsitz noch einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Das Gericht begründete den Haftbefehl mit Fluchtgefahr, der Verteidiger von Mazlum S. will Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen.
Elektronische Fußfesseln angeordnet
Die weiteren Beschuldigten, Türkan Budak, Ko-Vorsitzende des Kurdischen Volksrats Großbritanniens, der kurdische Politiker und Autor Ali Poyraz sowie die Aktivist:innen Ercan Akbal, Berfin K. und Agit K., wurden gegen Auflagen freigelassen. Die Auflagen umfassen das Tragen einer elektronischen Fußfessel, tägliches Vorsprechen bei der Polizei, ein nächtliches Ausgangsverbot zwischen 19 Uhr abends und sechs Uhr morgens und Kontaktverbote untereinander. Die Beschuldigten dürfen das KCC nicht betreten und sich nicht im Stadtviertel Haringey aufhalten. Agit K. muss zudem eine Kaution von 20.000 Pfund hinterlegen.
Erste Hauptverhandlung am 20. Dezember
Straftaten werden den Beschuldigten offenbar nicht zur Last gelegt. Als „Beweismittel“ für die Gerichtsentscheidung wurde ihre Teilnahme an politischen, kulturellen und Gedenkveranstaltungen im kurdischen Gemeindezentrum aufgeführt. Der Prozess gegen die sieben Beschuldigten soll bereits am 20. Dezember eröffnet werden.
Der „Antiterroreinsatz“ in London stand in zeitlichem Zusammenhang mit der Verhaftung von vier kurdischen Aktivisten in Deutschland und Massenfestnahmen in der Türkei.