Die Türkei begeht weiterhin Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung Nord- und Ostsyriens. Bei den bisherigen Luft- und Drohnenangriffen, die am frühen Montagmorgen einsetzten, sind mindestens sechs Menschen getötet worden. Mindestens neun weitere Personen wurden verletzt. Die Zahlen wurden von Gesundheitspersonal und Sicherheitskreisen genannt. Der Rat der Angehörigen von Gefallenen bestätigte die Angaben.
Bei vier der Todesopfer handelt es sich um Mitglieder der Belegschaft des Druckereibetriebs Sîmav im Westen der Metropole Qamişlo. Unter ihnen ist auch die dreißigjährige Mitarbeiterin Bêrîvan Zubêr. Da die Lage in den Krankenhäusern unübersichtlich ist, könnte es tatsächlich mehr Opfer geben als bisher bekannt. Das örtliche Gesundheitskomitee rief wegen eines Mangels an Blutkonserven zu dringenden Blutspenden auf. Auf den Straßen herrscht Chaos und Panik.
Mittlerweile konzentrieren sich die Angriffe des türkischen Staates nicht mehr nur auf Qamişlo. In der rund dreißig Kilometer weiter westlich gelegenen Stadt Amûdê wurden eine Linsenfabrik, ein Veranstaltungssaal und eine Olivenölfabrik bombardiert, und auch in Kobanê gab es wieder Attacken aus der Luft. Dort waren am Morgen bereits zwei Arbeiter einer Werkstatt bei einem Drohnenschlag verletzt worden. Das Ausmaß der letzten Angriffe ist unklar.
„Vergeltungsangriffe“ unter Hinweis auf UN-Charta
Die Türkei hat am Samstagabend eine neue Luftangriffswelle gegen die Demokratische Selbstverwaltung der Region Nord- und Ostsyrien gestartet. Zunächst wurden Energieversorgungseinrichtungen in Tirbespiyê und Dêrik bombardiert, vielerorts brach die Stromversorgung zusammen. Inzwischen sind auch Qamişlo, Amûdê, das nicht vollständig besetzte Städtchen Şêrawa bei Efrîn sowie Kobanê im Fokus der Attacken. Laut Ankara seien die Angriffe als „Vergeltung“ für den Tod mehrerer Soldaten gedacht, die bei „grenzüberschreitenden Operationen“ der türkischen Armee im Irak von der kurdischen Guerilla getötet wurden. Die Türkei rechtfertigt sich bei ihrem Staatsterror in Nord- und Ostsyrien mit Verweis auf Artikel 51 der UN-Charta, in der das Selbstverteidigungsrecht eines Landes geregelt ist. Im Völkerrecht gibt es aber kein Recht auf Vergeltung. Internationale Reaktionen bleiben dennoch wie gewohnt aus. Ankara hat freie Hand für Kriegsverbrechen gegen Kurdinnen und Kurden. Luftangriffe flog die türkische Armee in den letzten Tagen auch in der Kurdistan-Region des Iraks.
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