Türkische Geheimdienstaktivitäten gegen Kurd:innen
Der Zentrale Menschenrechtsrat der Kurd:innen in Deutschland (ZMRK) und die Informationsstelle Antikurdischer Rassismus (IAKR) klären auf und unterstützen: Kurdische Aktivist:innen in Deutschland geraten kontinuierlich ins Visier des türkischen Geheimdienstes MIT. Einschüchterungsversuche, Drohungen und Überwachung seien keine Einzelfälle, sondern Teil eines strukturellen Repressionsmusters, das sich direkt gegen das im Grundgesetz verankerte Recht auf Meinungsfreiheit richte. Die Organisationen wollen Betroffene ermutigen, sich zur Wehr zu setzen und ihr Engagement fortzuführen. Dafür bieten sie Unterstützung an.
Ein aktueller Fall verdeutlicht die Dringlichkeit des Problems. Der kurdische Aktivist Şiyar B. erhielt über die Social-Media-Plattform Instagram eine Drohung: Seine politischen Beiträge sollten über das Kommunikationsnetzwerk des türkischen Präsidialamts (CIMER) gemeldet werden – ein Hinweis auf mögliche Konsequenzen bei einer Einreise in die Türkei. Die implizite Warnung: Wer sich politisch für kurdische Belange einsetzt, setzt sich selbst der Gefahr von Repressionen aus – auch über deutsche Landesgrenzen hinaus.
Drohungen mit System
Laut ZMRK und IAKR ist dies kein Einzelfall. Regelmäßig würden kurdische Aktivist:innen in Deutschland Opfer gezielter Maßnahmen durch den türkischen Geheimdienst MIT und ihm nahestehende Personen. Diese reichten von digitalen Drohungen über Einschüchterungsversuche bei Demonstrationen bis hin zu direkten Gewaltandrohungen oder Anwerbungsversuchen. Auch Verhaftungen bei der Einreise in die Türkei seien keine Seltenheit.
„Diese Angriffe zielen darauf ab, politisches Engagement zu unterbinden und ein Klima der Angst zu schaffen“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Organisationen. Gerade in der Urlaubszeit sei eine Häufung solcher Vorfälle zu beobachten – etwa wenn Kurd:innen ihre Familien in der Türkei besuchen wollen.
Strafrechtlich relevante Vorgänge
Die Organisationen machen deutlich: Viele der beschriebenen Vorfälle sind strafrechtlich relevant. Bedrohungen und Einschüchterungen können den Tatbestand der Nötigung (§ 240 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB) oder geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 StGB) erfüllen. Zudem verletzen sie Artikel 5 des Grundgesetzes, der die Meinungsfreiheit schützt. Die Organisationen fordern daher die Betroffenen auf, jeden Vorfall zu dokumentieren und zur Anzeige zu bringen – auch um präventiv gegen weitere Übergriffe vorzugehen.
Typische Vorgehensweisen
Aus zahlreichen Berichten und Zeugenaussagen ergibt sich ein klares Bild über das Vorgehen der Täter:innen:
▪ Digitale oder persönliche Einschüchterungsversuche von Aktivist:innen.
▪ Spionage bei politischen Veranstaltungen, etwa durch Foto- oder Videoaufnahmen
▪ Anwerbungsversuche unter Druck oder Erpressung.
▪ Festnahmen bei Einreise in die Türkei, oft mit Vorwurf terroristischer Aktivitäten
▪ Beschlagnahmungen persönlicher Geräte, langwierige Verhöre.
▪ Drohungen gegen Familie oder Beruf, oft mit dem Ziel, Aktivist:innen mundtot zu machen.
Politische Verantwortung
Der ZMRK und die IAKR fordern nicht nur strafrechtliche Verfolgung, sondern auch ein klares politisches Signal. „Die gezielte Bedrohung von Kurd:innen durch den MIT muss rechtlich und politisch aufgearbeitet werden“, fordern die Organisationen. „Behörden und politische Instanzen sind gefordert, die zunehmenden Übergriffe konsequent zu untersuchen und entschieden dagegen vorzugehen. Diese Problematik bedarf einer breiten Diskussion, auch durch Menschenrechtsorganisationen und die Presse.“ Dem ZMRK und der IAKR ist wichtig: Betroffene sollen sich nicht fürchten oder zurückziehen, sondern selbstbewusst und mit Rückendeckung weiterhin für ihre Rechte einstehen.
Kontaktmöglichkeiten für Betroffene
Meldung von Vorfällen: www.antikurdischer-rassismus.de
Beratung und Unterstützung: [email protected]
Die Organisationen kündigen an, den Fall Şiyar B. und vergleichbare Vorfälle weiter öffentlich zu begleiten und eine offizielle Stellungnahme der zuständigen Behörden einzufordern. Klar ist: Es geht nicht nur um Einzelfälle – sondern um den Schutz grundlegender Rechte in einem demokratischen Staat.
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