Bundesregierung: Türkische Invasion völkerrechtswidrig

Die Bundesregierung bezeichnet in einer Antwort auf eine mündliche Frage der Abgeordneten Gökay Akbulut die türkische Invasion in Nordsyrien als „völkerrechtswidrig“, verweist aber zur Bewertung des Vorgehens der Türkei auf die Gerichte.

Die migrations- und integrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Gökay Akbulut, hat die Bundesregierung gefragt, inwieweit diese die Invasion der Türkei in Nordsyrien als Verstoß gegen das Völkerrecht ansehe. Dabei wies die Abgeordnete insbesondere auf die von den protürkischen Milizen der sogenannten „Syrischen Nationalarmee“ (SNA) begangenen Kriegsverbrechen hin. Im zweiten Teil fragte Akbulut nach den Konsequenzen der Bundesregierung aus der Forderung der ehemaligen Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofes, Carla del Ponte, Präsident Erdoğan für die in seiner Verantwortung begangenen Kriegsverbrechen anzuklagen.

Bundesregierung fordert Einstellung des Angriffs auf Rojava

Für die Bundesregierung antwortete Staatsminister Roth. Er erklärte, die Bundesregierung habe „die türkische Militäroperation wiederholt scharf verurteilt und mit Nachdruck ein sofortiges Ende des unilateralen türkischen Vorgehens in Nordsyrien gefordert.“

Völkerrechtliche Legitimität nicht erkennbar

Zur völkerrechtlichen Legitimität des Angriffs erklärt die Bundesregierung, „nach all dem, was wir derzeit zur Lage vor Ort wissen, können wir nicht erkennen, dass die aktuelle Situation in Syrien eine gegen kurdische Gruppen gerichtete Militärintervention völkerrechtlich legitimiert.“

Besorgnis über Völkerrechtsverletzungen durch protürkische Milizen

Die Bundesregierung teilt mit, sie habe „die Berichte zu mutmaßlichen Völkerrechtsverletzungen durch syrische, von der Türkei unterstützte Milizen, mit großer Sorge zur Kenntnis nehmen müssen“, verfüge aber nicht über eigene Erkenntnisse dazu. Zur Frage nach der völkerstrafrechtlichen Einordnung der Offensive und der Handlungen verwies sie auf die Gerichte. Die Bundesregierung setze sich seit 2015 mit Nachdruck für einen Verweis der Gesamtsituation in Syrien an den Internationalen Strafgerichtshof ein, der jedoch am Veto Chinas und Russlands im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen scheitere.

Akbulut: Deutschland darf zu den Verbrechen nicht schweigen

Die linke Abgeordnete kommentierte die Antwort der Bundesregierung gegenüber ANF und kritisierte, es sei nicht ausreichend bei den Kriegsverbrechen, welche der türkische Staat und seine Banden verüben, nur auf die internationalen Institutionen zu warten. Sie fordert daher Sanktionen gegen das AKP-Regime: „Die Hermesbürgschaften für die Türkei müssen aufgehoben werden, die Lieferung von Waffen, Ersatzteile eingeschlossen, muss vollständig gestoppt und Deutschland muss sein NATO-Personal wegen Kriegsverbrechen aus der Türkei abziehen.“

Autonomieverwaltung muss anerkannt werden

Darüber hinaus fordert die Abgeordnete diplomatische Sanktionen und die Anerkennung der Autonomen Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien durch die Bundesregierung, sowie den Schutz der Region durch die UN. Sie warnt, dass Deutschland, wenn es keine Schritte zum Schutz der Selbstverwaltung unternähme, mitverantwortlich für die Verbrechen der Türkei an der kurdischen Bevölkerung sei.