Der kurdische Dachverband KON-MED ruft zur Teilnahme an einer europaweiten Demonstration und anschließender Kundgebung anlässlich des Jahrestags der Verschleppung Abdullah Öcalans am kommenden Samstag, 15. Februar, im französischen Straßburg auf. Für gemeinsame Anreisen zu der Traditionsveranstaltung, deren Ziel der Europarat als führende Menschenrechtsorganisation Europas ist, haben kurdische Vereine in vielen bundesdeutschen Städten Busse organisiert. Die Abfahrtzeiten wurden von KON-MED wie folgt veröffentlicht:
Aschaffenburg: Komel, 6:30 Uhr
Bad Kreuznach: Bahnhof, 6:30 Uhr
Bensheim: Bahnhof: 7:00 Uhr
Bielefeld: Hauptbahnhof, 00:30 Uhr
Bingen: Bahnhof: 6:30 Uhr
Bonn: 2:00 Uhr
Braunschweig: Münchener Straße, 23:15 Uhr
Bremen: Cinemax. 00:00 Uhr
Büdingen: Kampa Penaberan, 6:30 Uhr
Darmstadt: Bahnhof, 7:00 Uhr
Dieburg: Bahnhof, 7:00 Uhr
Dillingen (Saar): Busbahnhof, 7:00 Uhr
Dresden: Bahnhof Neustadt, 24:00 Uhr
Duisburg: Hauptbahnhof, 1:00 Uhr
Düsseldorf: ZOB, 24:00 Uhr
Essen: Komel, 24:00 Uhr
Euskirchen: 1:00 Uhr
Frankfurt am Main: Hauptbahnhof (Südausgang), 7:00 Uhr
Gießen: Komel, 6:00 Uhr
Hamburg: ZOB, 22:00 Uhr
Hanau: Komel, 6:30 Uhr
Hannover: ZOB, 23:00 Uhr
Heidelberg: Bahnhof, 6:30 Uhr
Heilbronn: Landturmstraße 4, 7:30 Uhr
Heppenheim: Bahnhof, 6:30 Uhr
Hildesheim: Bahnhof, 00:00 Uhr
Homburg: Bahnhof, 7:00 Uhr
Kaiserslautern: Messeplatz, 7:00 Uhr
Kassel: Jägerstraße, 5:00 Uhr
Kiel: Gaarden / Karlstal, 22:30 Uhr
Köln: Bahnhof Mülheim, 23:45 Uhr
Krefeld: Bahnhof, 24:00 Uhr
Limburg: Bahnhof, 6:30 Uhr
Ludwigshafen: Bahnhof, 7:00 Uhr
Mainz: Hauptbahnhof, 7:00 Uhr
Mannheim: Neumarkt, 7:00 Uhr
Meckenheim: 1:30 Uhr
Merzig (Saar): Bahnhof, 7:00 Uhr
Mönchengladbach: Komel, 23:30 Uhr
Neunkirchen: Lindenallee, 7:00 Uhr
Nürnberg: Forsthofstr. 36, 6:30 Uhr
Offenbach: Bahnhof, 7:00 Uhr
Oldenburg: Penny, Herrenweg 173, 22:00 Uhr
Reinheim: Bahnhof, 6:30 Uhr
Rüsselsheim: Bahnhof, 6:30 Uhr
Saarbrücken: Komel, 7:00 Uhr
Schweinfurt: Bahnhof, 6:00 Uhr
Trier: Bahnhof, 7:00 Uhr
Usingen: Bahnhof, 6:30 Uhr
Wiesbaden: Bahnhof, 6:30 Uhr
Wolfsburg: Bahnhof, 22:30 Uhr
Worms: Bahnhof, 6:30 Uhr
Wuppertal: Komel, 23:30 Uhr
Würzburg: Bahnhof, 6:30 Uhr
Zwingenberg: Bahnhof, 7:00 Uhr
(Hinweis: Abfahrten bis 24:00 Uhr am Freitag, Abfahrten ab 00:00 Uhr ab Samstag)
15. Februar – Ein schwarzer Tag
Der 15. Februar gilt der kurdischen Gesellschaft als Roja Reş – „Schwarzer Tag“. Dieser Tag markierte im Jahr 1999 den Höhepunkt des internationalen Komplotts, das am 9. Oktober 1998 seinen Anfang nahm. Im Verlauf dieser Zeitspanne wurde der PKK-Begründer Abdullah Öcalan, der als Vordenker der kurdischen Befreiungsbewegung und wichtigster politischer Repräsentant der Kurdinnen und Kurden gilt, zunächst in Syrien zur persona non grata erklärt, bevor er anschließend eine 130 Tage andauernde Odyssee zwischen Moskau, Athen, Rom und Amsterdam durchlebte, um schließlich aus der griechischen Botschaft in der kenianischen Hauptstadt Nairobi verschleppt und völkerrechtswidrig an die Türkei übergeben zu werden. Seitdem befindet sich Abdullah Öcalan auf der türkischen Gefängnisinsel Imrali in politischer Geiselhaft, die meiste Zeit unter den Bedingungen schwerster Isolation. Die kurdische Gesellschaft fordert die Abschaffung der Isolationshaft und dass Öcalan unter Bedingungen freigelassen wird, die es ihm ermöglichen, eine Rolle bei der Suche nach einer politischen Lösung für die kurdische Frage zu spielen. Dazu gehört auch, dass ihm das sogenannte Recht auf Hoffnung gewährt wird.
Hintergrund: Türkei setzt EGMR-Urteil nicht um
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat bereits 2014 festgestellt, dass die Türkei mit der Verhängung einer nicht reduzierbaren lebenslangen Freiheitsstrafe gegen Abdullah Öcalan und weitere Gefangene gegen das Verbot einer unmenschlichen und erniedrigen Behandlung und damit gegen Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Öcalan, der 1978 die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gründete, war im Juni 1999, nur vier Monate nach seiner völkerrechtswidrigen Verschleppung aus Kenia in die Türkei wegen „Hochverrats“ zum Tode verurteilt worden. Da die Türkei 2002 die Todesstrafe abgeschafft hat, muss Öcalan nun eine verschärfte lebenslange Freiheitsstrafe absitzen, ohne jegliche Aussicht auf vorzeitige Entlassung. Laut dem EGMR müssen lebenslänglich Verurteilte aber zumindest Aussicht auf eine vorzeitige Haftentlassung haben, das sogenannte „Recht auf Hoffnung“. Das Ministerkomitee des Europarats hat der Türkei im September weiteres Jahr Zeit gegeben, verpflichtende Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs in Sachen Abdullah Öcalan und weiterer Gefangener umzusetzen.