IGH verpflichtet Syrien zu Maßnahmen gegen Folter

Der Internationale Gerichtshof hat Syrien dazu verpflichtet, sofortige Maßnahmen gegen Folterpraktiken im Land zu ergreifen. Damit gab das höchste UN-Gericht einer Klage von Kanada und den Niederlanden statt.

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat Syrien dazu verpflichtet, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um systematische Staatsfolter, willkürliche Verhaftungen und schwere Menschenrechtsverletzungen im Land zu unterbinden. Außerdem dürfe Syrien keine Beweise für diese Taten vernichten, so der IGH. Der Gerichtshof fällte seine Entscheidung mit 13 zu zwei Stimmen. IGH-Vizepräsident Kirill Gevorgian aus Russland und die chinesische Richterin Hanqin Xue votierten dagegen.

Folterklage von Kanada und Niederlanden

Das Verfahren wegen Foltervorwürfen gegen das Regime in Damaskus hatten Kanada und die Niederlande angestrengt. Die Rechtsvertretung beider Länder hatte angeführt, dass Zehntausende syrische Bürgerinnen und Bürger gefoltert, ermordet und verschleppt worden seien. Tausende seien auch Opfer von sexueller Gewalt oder von Giftgasangriffen geworden. Menschen würden in geheimen Haftzentren festgehalten und dort unmenschlich behandelt. Seit mindestens zwölf Jahren verletze die Regierung unter Präsident Baschar al-Assad systematisch die UN-Antifolterkonvention. Beide Länder verweisen dabei auf einen Bericht des UN-Menschenrechtsrats.

Syrien-Vertreter blieben Anhörung fern

Es ist das erste Mal, dass mutmaßliche Verbrechen im Syrien-Krieg vor einem internationalen Gericht verhandelt wurden. Im Oktober hatten die Richter:innen in Den Haag mehrere syrische Gefangene angehört, die von Gruppenvergewaltigungen, Verstümmlungen und Bestrafungen berichteten, bei denen Menschen in einen Autoreifen gepresst und geschlagen wurden. Kanada und die Niederlande hatten an der mündlichen Verhandlung teilgenommen – die syrische Delegation blieb der Anhörung fern. Der IGH kann jedoch auch völkerrechtlich verbindliche Entscheidungen treffen, wenn die beklagte Partei nicht erscheint. Ursprünglich sollte die Anhörung schon Ende Juli stattfinden, Damaskus hatte jedoch kurzfristig um eine Verlegung gebeten. Zuvor hatte die Assad-Führung die Fälle als „Falschinformation und Lüge“ zurückgewiesen und erklärt, die Anschuldigungen seien „nicht im Geringsten glaubwürdig“.

Verfahren kann Jahre dauern

Der Internationale Gerichtshof ist das zentrale Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen und entscheidet über Streitigkeiten zwischen Ländern. Anordnungen des IGH sind für die Parteien bindend, allerdings kann der IGH sie nicht selbst durchsetzen. Er kann jedoch den UN-Sicherheitsrat anrufen. Syrien war 2004 der Antifolterkonvention der Vereinten Nationen beigetreten. Das noch anstehende Hauptverfahren gegen das Land kann Jahre dauern.

Internationaler Haftbefehl gegen Assad

Unabhängig von dem Verfahren in Den Haag hat Frankreich einen internationalen Haftbefehl gegen den syrischen Regimechef Baschar al-Assad wegen dessen mutmaßlicher Mitverantwortung an einem Giftgasangriff vor zehn Jahren erlassen. Zwei Ermittlungsrichter stellten in dem Fall ebenfalls Haftbefehl gegen Assads Bruder und Befehlshaber einer Eliteeinheit der syrischen Streitkräfte, Maher al-Assad, sowie die beiden Funktionäre Ghassam Abbas und Bassam al-Hassan aus. Konkret drehen sich die Ermittlungen um schwere Giftgasangriffe in der Region Ost-Ghuta nahe Damaskus im August 2013. Bei einem Angriff mit dem Nervengas Sarin waren dort Hunderte Menschen getötet worden. Menschenrechtsorganisationen sprechen von mehr als tausend Todesopfern.

Zwölf Jahre Syrien-Krieg

2011 begann mit Protesten gegen die Assad-Regierung der Konflikt in Syrien. Nachdem diese gewaltsam niedergeschlagen wurden, brach ein blutiger Bürgerkrieg aus, der sich zu einem Stellvertreterkrieg wandelte und bis heute andauert. Nach Angaben der Syrischen Beobachtungsstelle für Menschenrechte sind seit Kriegsbeginn vor zwölf Jahren mehr als 600.000 Menschen ums Leben gekommen, mehr als 130.000 Menschen gelten als vermisst und rund vierzehn Millionen Syrerinnen und Syrer mussten ihre Heimat verlassen.

Titelbild: Von Al-Qaida betriebens Foltergefängnis in Zambraniyah/Irak © Master Sgt. Andy Dunaway, U.S. Air Force