Kerem Schamberger: Juristisch verurteilt, politisch gewonnen

Nachdem alle Verfahren wegen YPG/YPJ-Fahnen in Bayern eingestellt wurden, ist Kerem Schamberger wegen übler Nachrede zu einer Geldstrafe verurteilt worden. „Ich wurde zwar verurteilt, trotzdem haben wir politisch gewonnen“, erklärt der Aktivist.

Der Kommunikationswissenschaftler Kerem Schamberger ist vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 3150 Euro verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 130 Tagessätze à 50 Euro (6500 Euro) gefordert, damit wäre der Münchener Aktivist vorbestraft gewesen.

Schamberger erklärte in seinem Abschlussplädoyer, dass es sich um ein politisches Verfahren gehandelt hat und es um die Verfolgung von Kritiker:innen des AKP-Regimes geht, die die skandalöse deutsch-türkische Zusammenarbeit an die Öffentlichkeit bringen. „Die Polizei und Staatsanwaltschaft machen sich zum Handlanger Erdogans. Und sie meinen, auf unseren Rücken Karriere machen zu können. Doch da haben sie sich geschnitten - ein solcher Prozess, eine solche Repression schüchtert mich und uns nicht ein“, so Kerem Schamberger.

Verurteilt wurde Schamberger wegen „übler Nachrede“, weil er 2017 nach einer Hausdurchsuchung bei ihm auf Facebook eine namentlich nicht genannte Polizeibeamtin als „bekannt für ihre türkisch-nationalistische Gesinnung" bezeichnet hatte. Außerdem wurde er wegen „verbotener Mitteilung über Gerichtssachen" verurteilt, weil er einen Teil des Hausdurchsuchungsbefehls und einen Beschluss des Amtsgerichts Aachens im Zusammenhang mit YPG-Fahnen auf Facebook gepostet hatte.

Kerem Schamberger erklärt zu seiner Verurteilung: „Das ist viel Geld. Es ist das (vorläufige) Ende der ganzen politisch motivierten YPG-Verfahren gegen mich. Ich wurde zwar verurteilt, trotzdem haben wir politisch gewonnen, weil wir im Dezember 2020 auch in Bayern das Zeigen von YPG/YPJ-Fahnen durchsetzen konnten. Die heutige Verurteilung war letzlich nur politisch motivierter Beifang der Staatsanwaltschaft, die sich so rächen wollte.“

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Staatsanwaltschaft und Angeklagter können in Berufung gehen.