Fünf Festnahmen in Erxenî

In den kurdischen Provinzen vergeht kein Tag, ohne dass vermeintliche Feinde unter die Walze der Erdoğan‘schen Repressionsmaschine geraten. In Erxenî gab es fünf Festnahmen; bei zwei Betroffenen handelt es sich um frühere Bürgermeister.

Auch ehemalige Bürgermeister betroffen

In der kurdischen Kreisstadt Erxenî (tr. Ergani) sind bei Hausdurchsuchungen fünf Personen festgenommen worden. Unter ihnen befinden sich mit Ahmet Kaya und dem Rechtsanwalt Ramazan Kartalmış auch zwei frühere Ko-Bürgermeister der Stadt im Westen der Provinz Amed (Diyarbakır). Hintergrund der Festnahmen sei ein 2023 eingeleitetes Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Ergani, teilte die Rechtsanwaltskammer Diyarbakır am Samstag mit.

Auf Anfrage der Kammer wollte sich die türkische Polizei nicht näher zum Grund der Festnahme äußern. Es habe nur geheißen: „Die Festnahmen erfolgten nicht grundlos.“ Dem Vorgehen der Polizei nach und mit Blick auf die Betroffenen – Politiker kurdischer Oppositionsparteien – zu beurteilen, dürfte es sich um ein sogenanntes Terrorverfahren handeln.

Bei den übrigen Festgenommenen handelt es sich um Gülistan Polat, Esveri Malkoç und Cavidan Yaman; drei ehemalige Angestellte des Rathauses von Erxenî. Die Anwaltskammer teilte mit, dass die Ermittlungen gegen sie als Verschlusssache eingestuft worden seien. Aufgrund dieser Anordnung haben Rechtsbeistände keine Einsicht in die Akten. Zudem sei eine 24-stündige Kontaktsperre über die Festgenommenen verhängt worden, innerhalb derer sie keine Möglichkeit auf eine juristische Vertretung haben.

Bei Maßnahmen wie Geheimhaltungsklauseln oder Anwaltsverboten handelt es sich um eine gängige Verzögerungstaktik türkischer Repressionsbehörden, um Verdächtigungen zu fabrizieren. Die Methode wird standardmäßig für Fälle herangezogen, bei denen es um „Terrorismus“ geht. Die Anwaltskammer und der Ortsverband der Juristenvereinigung ÖHD in Amed verurteilten die Festnahmen in Erxenî als rechtswidrig und „politisch motiviert“ und forderten die sofortige Freilassung der Betroffenen.