DEM-Partei: Folter und Misshandlung an Protestierenden

Die DEM-Partei spricht von schweren Misshandlungen und Folter an Demonstrant:innen durch Sicherheitskräfte bei den Protesten gegen die Einsetzung von Zwangsverwaltern über kurdische Kommunen.

Massive Gewalt durch Sicherheitskräfte

Seit der Einsetzung von Zwangsverwaltern über die nordkurdischen Metropolen Êlih (tr. Batman), Mêrdîn (Mardin) und Xelfetî (Halfeti) reißen die Proteste nicht ab. Die Polizei geht mit aller Gewalt auf die Protestierenden los. Hunde werden auf die Bevölkerung gehetzt, Gasgranaten, Wasserwerfer, Knüppel und Plastikpatronen eingesetzt.

Angesichts der massiven Gewalt durch Sicherheitskräfte ergriffen nun die Ko-Sprecher:innen der Kommission für Recht und Menschenrechte der DEM-Partei, Sevda Çelik Özbingöl und Öztürk Türkdoğan, das Wort und erklärten: „In Mêrdîn, Êlih und Xelfetî sind die Sicherheitskräfte seit dem ersten Tag mit massiver Gewalt bis hin zur Folter gegen die Menschen vorgegangen, die ihren demokratischen Willen gegen den Kommunalputsch verteidigt haben. Viele Bürgerinnen und Bürger wurden bei Hausdurchsuchungen unter Folter festgenommen. Festgenommene wurden während und nach ihrer Festnahme gefoltert und misshandelt.“

Weiter erklärten sie: „Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte an Menschen, die ihr verfassungsmäßiges Recht gegen den Putsch zu protestieren wahrnehmen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit, dieses Vorgehen ist sowohl durch nationales als auch durch internationales Recht strengstens verboten. Die Folterungen und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte sind ebenso wie die Politik der Zwangsverwaltung Ausdruck der Kurdenfeindlichkeit der Regierung. Die Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Ausübung ihres demokratischen Rechts auf Protest festgenommen wurden, müssen unverzüglich freigelassen werden. Gegen die Polizeibeamten und deren verantwortliche Vorgesetzten, die an dem Verbrechen der Folter beteiligt waren, müssen unverzüglich Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Wir werden genau beobachten, wie gegen die Folterer von Menschen, die gegen den Kommunalputsch protestiert haben, strafrechtlich vorgegangen wird.“