DEM-Partei: Folter und Misshandlung an Protestierenden
Die DEM-Partei berichtet von schweren Misshandlungen und Folter an Demonstrant:innen durch Sicherheitskräfte bei den Protesten gegen die Einsetzung von Zwangsverwaltern in kurdischen Kommunen.
Die DEM-Partei berichtet von schweren Misshandlungen und Folter an Demonstrant:innen durch Sicherheitskräfte bei den Protesten gegen die Einsetzung von Zwangsverwaltern in kurdischen Kommunen.
Seit der Einsetzung von Zwangsverwaltern in den nordkurdischen Städten Êlih (tr. Batman), Mêrdîn (Mardin) und Xelfetî (Halfeti) reißen die Proteste nicht ab. Die Polizei geht mit Gewalt gegen die Protestierenden vor. Hunde werden auf die Bevölkerung gehetzt, Gasgranaten, Wasserwerfer, Knüppel und Plastikpatronen eingesetzt.
Die Ko-Sprecher:innen der Kommission für Recht und Menschenrechte der DEM-Partei, Sevda Çelik Özbingöl und Öztürk Türkdoğan, erklärten: „In Mêrdîn, Êlih und Xelfetî sind die Sicherheitskräfte seit dem ersten Tag mit massiver Gewalt bis hin zur Folter gegen Menschen vorgegangen, die ihren demokratischen Willen gegen den Kommunalputsch verteidigt haben. Viele Bürgerinnen und Bürger wurden bei Hausdurchsuchungen gewaltsam festgenommen. Festgenommene wurden während und nach ihrer Festnahme gefoltert und misshandelt.
Folter und Misshandlung durch Sicherheitskräfte an Menschen, die ihr verfassungsmäßiges Recht auf Protest gegen den Putsch wahrnehmen, ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit und sowohl durch nationales als auch durch internationales Recht strengstens verboten. Die Folterungen und Misshandlungen durch Sicherheitskräfte sind ebenso wie die Politik der Zwangsverwaltung Ausdruck der Kurdenfeindlichkeit der Regierung. Die Bürgerinnen und Bürger, die wegen der Ausübung ihres demokratischen Rechts auf Protest festgenommen wurden, müssen unverzüglich freigelassen werden. Gegen die Polizeibeamten und deren verantwortliche Vorgesetzten, die an dem Verbrechen der Folter beteiligt waren, müssen unverzüglich Gerichtsverfahren eingeleitet werden. Wir werden genau beobachten, wie gegen die Folterer von Menschen, die gegen den Kommunalputsch protestiert haben, strafrechtlich vorgegangen wird.“