IKS: Weg mit dem PKK-Verbot!
Der Internationale Kultur- und Solidaritätsverein Regensburg fordert die Aufhebung des PKK-Verbots. Es sei ein Demokratiedefizit, da es eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht stelle und stigmatisiere.
Der Internationale Kultur- und Solidaritätsverein Regensburg fordert die Aufhebung des PKK-Verbots. Es sei ein Demokratiedefizit, da es eine ganze Bevölkerungsgruppe unter Generalverdacht stelle und stigmatisiere.
Der Internationale Kultur- und Solidaritätsverein Regensburg (IKS) protestiert gegen das Verbot der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland. Seit 31 Jahren werde die kurdische Bewegung in der Bundesrepublik systematisch mit Repression überzogen, kritisiert der IKS in einer Stellungnahme – Grundlage sei das am 26. November 1993 erlassene Betätigungsverbot für die PKK. „Dieser Kriminalisierung unterliegen zugleich alle in Deutschland lebenden Kurd:innen, rund eine Million Menschen. Grundlegende demokratische Rechte wie freie Meinungsäußerung, Organisierung in Vereinen, Versammlungsrecht, Archivierung und Veröffentlichung kurdischer Bücher und Musik gelten für sie nicht immer.“
18 Kurden befinden sich aktuell aufgrund des Vorwurfs, Mitglied der PKK zu sein, in deutscher Untersuchungs- oder Strafhaft. Vier von ihnen wurden jüngst innerhalb eines Tages (21. November) festgenommen. Der IKS betont, dass Vorwürfe gegen Betroffene und in Urteilen genannte Straftaten sich stets ähneln und ein hiesiges Demokratieverständnis demaskieren würden: Organisierung von Demonstrationen gegen ein Verbot der Demokratischen Partei der Völker (HDP) oder den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt), Planung von Fahrten zu Veranstaltungen, das Sammeln von Spendengeldern oder Streitschlichtungen. „Gemeinsam ist den Verurteilungen auch, dass den Betroffenen keinerlei individuelle Straftaten vorgeworfen werfen. Aber nach Ansicht der Anklage genügen solche Vorwürfe, um Kurd:innen wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in der PKK als „Terroristen“ zu verurteilen.“
Die Kriminalisierung der kurdischen Bewegung in Deutschland müsse in Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen der BRD und der Türkei gesehen werden, fordert der IKS. Seit einem Treffen des damaligen Generalbundesanwaltes Peter Frank mit dem türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan im Sommer 2022 wurden sieben Kurden in anderen Staaten festgenommen und an die BRD ausgeliefert. Bei seinem Besuch in der Türkei im vergangenen Oktober kündigte Bundeskanzler Olaf Scholz an, dass Deutschland und die Türkei nach (angeblichen) Jahren der Zurückhaltung im Rüstungsbereich wieder enger kooperieren wollen. Zugleich verkündete er stolz: „Unter den europäischen Ländern ist Deutschland sehr erfolgreich, wenn es etwa darum geht, Straftaten der PKK zu verfolgen. Das werden wir auch weiterhin in unserer Zusammenarbeit machen.“
Nur wenige Tage danach wurden durch das türkische Innenministerium die im März mehrheitlich gewählten Ko-Bürgermeister:innen der DEM-Partei in Êlih (tr. Batman), Mêrdîn (Mardin) und Xelfetî (Halfeti) des Amtes enthoben und durch Zwangsverwalter ersetzt. Insgesamt sind inzwischen sieben Stadtspitzen, allesamt Kurd:innen und alle wegen angeblichen Verbindungen zur PKK, abgesetzt worden. Es besteht die Vermutung, dass der türkische Staat nach und nach alle kurdischen Amtsträger:innen entfernen möchte. „Durch ihre Zusammenarbeit gibt die Bundesregierung der Türkei Rückendeckung bei allen Angriffen auf Kurd:innen – sowohl militärisch als auch politisch. Auch hier führt sich das Demokratieverständnis ad absurdum. Uns geht es um eine demokratische Haltung gegenüber dem kurdischen Volk. Grundrechte und die kollektive Existenz der Kurd:innen müssen verteidigt werden. Wir fordern deshalb: Weg mit dem Verbot der PKK und Schluss mit der Kriminalisierung von Kurd:innen.“
Titelfoto: Offenes Treffen gegen Krieg und Militarisierung Stuttgart (OTKM)