Seit Monaten keine Nachricht von Zeynab Jalalian

Zeynab Jalalian befindet sich seit über 13 Jahren im Iran im Gefängnis. Seit Mai haben ihre Angehörigen keine Nachrichten mehr von ihr erhalten.

Die Angehörigen von Zeynab Jalalian wissen seit Monaten nichts über den Zustand der im Iran seit über 13 Jahren als Mitglied kurdischen Partei PJAK inhaftierten politischen Gefangenen. Seit Mai gibt es keine Informationen über ihr Befinden und ihren Aufenthaltsort. Sie war vor einem Jahr an Covid-19 erkrankt und wurde nicht ausreichend behandelt. In ihrem letzten Brief hatte Zeynab Jalalian geschrieben: „Wenn eine Frau aufwacht und frei sein will, kann nichts sie in die Knie zwingen.“

Seit 2008 im Gefängnis

Die 1982 in Makû geborene Zeynab Jalalian wurde im Sommer 2008 in Kirmaşan verhaftet und im Januar 2009 vor einem dortigen Revolutionsgericht im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Mitgliedschaft in der „Partei für ein freies Leben in Kurdistan“ (Partiya Jiyana Azad a Kurdistanê – PJAK) wegen „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt. Zuvor saß sie acht Monate lang in einer Einrichtung des Geheimdienstministeriums in Untersuchungshaft und wurde gefoltert. In ihrem Gerichtsverfahren, das nur wenige Minuten dauerte, hatte sie keinen Zugang zu einem Rechtsbeistand. Das Todesurteil gegen Jalalian wurde im November 2011 in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Sie ist derzeit die einzige weibliche Gefangene im Iran, die mit dieser Strafe belegt ist.

Bei Verlegung an Covid-19 erkrankt

Vor einem Jahr wurde Jalalian aus Kirmaşan in ein Gefängnis in Yazd verlegt. Die zentraliranische Stadt befindet sich in rund 1400 Kilometer Entfernung vom Wohnort ihrer Angehörigen. Während dieser Odyssee erkrankte sie an Covid-19. Die Gefängnisärzte hatten gegenüber der Leitung der Haftanstalt eingeräumt, nicht über die nötigen Möglichkeiten für eine Behandlung Jalalians, die an diversen weiteren Krankheiten leidet, zu verfügen. Das iranische Ministerium für Nachrichtenwesen lehnte eine medizinische Versorgung außerhalb der Vollzugsanstalt ab.

Regime verlangt Reue und Geständnis

Darüber hinaus wurde Jalalian durch geheimdienstliche Vernehmungsbeamte unter Druck gesetzt, ein „Geständnis“ abzulegen. Sie sollte „Reue” für ihre früheren politischen Aktivitäten bekunden sowie einer Zusammenarbeit mit den Behörden zustimmen. Nur dann werde man ihr die erforderliche Behandlung gewähren. Doch auch andere Gefangenenrechte wie Kontakt zu einem Rechtsbeistand oder ihren Familienmitgliedern wurden ihr vorenthalten. Von Zeit zu Zeit durfte sie mit Angehörigen telefonieren, allerdings musste das auf wenige Minuten begrenzte Gespräch auf Persisch geführt werden.