Vier Freilassungen im Münchner ATIK-Prozess

In dem vor dem Münchner Oberlandesgericht geführten Strafverfahren nach Paragraph 129b StGB gegen ATIK-Mitglieder sind von neun in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten vier freigelassen worden.

Banu Büyükavci, Musa Demir, Sami Solmaz und Sinan Aydin sind endlich frei. Am 19. Februar wurden die Haftbefehle wegen Unverhältnismäßigkeit außer Vollzug gesetzt. Die Nürnberger Ärztin Banu Büyükavci und die anderen Angeklagten befanden sich seit dem 15. April 2015, also seit über zwei Jahren und zehn Monaten, ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Bereits Anfang Dezember 2017 war gegen einen weiteren Mitangeklagten, Mehmet Yeşilçali, der Haftbefehl aufgrund dessen kritischen Gesundheitszustandes ganz aufgehoben worden.

Die weiteren fünf Angeklagten Müslüm Elma, Seyit Ali Uğur, Deniz Pektaş, Haydar Bern und Erhan Aktürk sitzen noch in Untersuchungshaft.

Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gemäß Paragraph 129b StGB vorgeworfen. Sie sollen Mitglieder im Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) gewesen sein. Konkrete Straftaten in Deutschland werden weder den Angeklagten noch der Organisation vorgeworfen. Das Verfahren wird von vielen Seiten kritisiert und als „Auftragsarbeit für Erdoğan” bewertet.

Der Prozess wird am 23. Februar fortgesetzt. Um 11.30 Uhr wird eine Protestkundgebung vor dem Oberlandesgericht stattfinden.