Verfassungsgericht erklärt Haft von Önder für rechtswidrig

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat die Haftstrafe gegen den ehemaligen HDP-Abgeordneten und Filmemacher Sirri Süreyya Önder für rechtswidrig erklärt. Sein Recht auf Meinungsfreiheit sei verletzt worden, urteilten die Richter.

Der türkische Verfassungsgerichtshof hat die Haftstrafe gegen den ehemaligen Abgeordneten der Demokratischen Partei der Völker (HDP), Sirri Süreyya Önder, für rechtswidrig erklärt. Die Richter sind zu dem Ergebnis gelangt, dass Önders Recht auf Meinungsfreiheit durch die Haft verletzt wurde.

Önder, der auch Filmemacher ist, wurde im September 2018 wegen „Propaganda für eine bewaffnete Terrororganisation“ zu einer dreieinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. In der Anklage ging es um eine Rede des Politikers, die er bei den Istanbuler Newroz-Feierlichkeiten im Jahr 2013 während der Friedensverhandlungen mit Ankara gehalten hatte. Vergangenen Dezember wurde das Urteil gegen ihn in höherer Instanz bestätigt. Am 6. Dezember 2018 trat Önder im Gefängnis von Kandira seine Haftstrafe an. Sein Rechtsbeistand hatte daraufhin eine Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Sollte das Urteil der Verfassungsrichter noch am Donnerstag beim zuständigen Amtsgericht eintreffen, ist bereits heute mit der Freilassung Önders zu rechnen.

Im selben Verfahren war der ehemalige HDP-Vorsitzende Selahattin Demirtaş zu vier Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden.