Türkei: Informationen für Wahlberechtigte im Ausland

In Europa haben sich Unterstützungskomitees der Demokratischen Partei der Völker (HDP) für die am 24. Juni bevorstehenden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen in der Türkei gebildet.

Die bei den Wahlen in der Türkei am 24. Juni im Ausland lebenden Stimmberechtigten können vom 1.-19. Juni in den türkischen Konsulaten wählen gehen. Der Zeitraum variiert allerdings in den verschiedenen Ländern. Sollte ein zweiter Wahlgang erforderlich werden, ist hierfür der Zeitraum vom 30. Juni bis zum 4. Juli vorgesehen.

Das Auslandswahlregister wird am 2. Mai auf der Internetseite http://www.ysk.gov.tr bekannt gegeben. Bis zum 12. Mai können Änderungswünsche bei den türkischen Konsulaten geltend gemacht werden. Die HDP-Unterstützungskomitees empfehlen den Wahlberechtigten, ihre Eintragung zu kontrollieren. Bei fehlender Registrierung oder Änderungswünschen bezüglich des Ortes der Stimmabgabe, ist bis zum 12. Mai eine persönliche Vorsprache beim Konsulat erforderlich. Betroffene, die sich in diesem Zeitraum in der Türkei aufhalten, können sich dafür an das nächstgelegene Meldeamt wenden.

Auf dem Postweg sind Änderungen nicht möglich.