Solidaritätsaktion für politische Gefangene in Stuttgart

Während der Prozess gegen eine Kurdin und vier Kurden in Stuttgart weitergeht, hat vor dem Gericht eine Solidaritätskundgebung für die Gefangenen stattgefunden.

In Stuttgart stehen fünf kurdische Aktivist*innen wegen „Unterstützung“ bzw. „Mitgliedschaft“ in der PKK nach dem Paragrafen 129b vor Gericht. Am Donnerstag fand der 60. Verhandlungstag gegen die angeklagten Aktivist*innen Veysel S., Agit K., Özkan T., Cihan A. und Evrim A. statt. Veysel S., Agit K. und Özkan T. sind im Gefängnis Stuttgart-Stammheim inhaftiert. Die anderen beiden Angeklagten waren bereits zuvor aus der Haft entlassen worden. Während das Gericht tagte, versammelten sich vor dem Justizgebäude Menschen, um für die Freiheit der kriminalisierten Kurden zu protestieren. Zu der Kundgebung hatten die FCK (Federasyona Civakên Kurdistaniyên li BWB û Bayern), das Demokratische Kurdische Gesellschaftszentrum und die linke Migrantenföderation AGIF aufgerufen.

Die Aktivist*innen forderten auf Transparenten und in Parolen die Freilassung der Gefangenen und riefen Parolen wie „Es lebe der Gefängniswiderstand“. In einem Redebeitrag erklärte ein Vertreter der Rechtshilfeorganisation „Rote Hilfe“, die Paragrafen 129a/b dienten der Kriminalisierung der politischen Gesinnung. Weitere Redner*innen wiesen darauf hin, dass die „Skandalverfahren gegen Kurdinnen und Kurden in Stuttgart, Hamburg, Celle und Berlin, sowie das Verfahren gegen die TKP/ML in München und die Prozesse gegen die DHKP-C“ in direkter Verbindung mit den „Waffenexporten und den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Türkei“ stehen. Deutschland unterstütze auf diese Weise die „faschistische Diktatur“. Die Protestierenden forderten die Aufhebung der Paragraphen 129a/b und die Einstellung der Verfahren.