Im §129b-Verfahren gegen den kurdischen Politiker Salih K. hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Kader einer „terroristischen Vereinigung im Ausland“ verantwortlich für das Gebiet Freiburg gewesen zu sein. Ihm werden zahlreiche Protestaktionen zur Last gelegt, für deren Organisierung er vermeintlich verantwortlich gewesen sein soll.
Seine Verteidigerin, Rechtsanwältin Anna Busl, hatte bereits zuvor aufgrund der gesundheitlichen Probleme des Angeklagten auf Haftentlassung plädiert. In seinem Abschlussplädoyer erklärte Salih K., dass er als politischer Aktivist nicht die Augen vor der faschistischen Politik des türkischen Staates verschließen könne. „Ich war über zehn Jahre hinweg in der Türkei in leitender Funktion für die Gewerkschaftskonföderation KESK tätig. Später habe ich eine Zeit lang für den Menschenrechtsverein IHD die Zweigstelle Ankara geleitet. Bis heute bin ich ein aktiver Politiker. Ich bin 63 Jahre alt und habe zu keinem Zeitpunkt in meinem Leben meine politischen Ziele mit Gewalt verfolgt. In Kurdistan werden die Menschen in Kellern verbrannt, Kinder werden ermordet. Ich kann demgegenüber nicht die Augen verschließen. Ich habe über Jahre hinweg im Land und von hier aus für Frieden und Demokratie gekämpft. Mein Problem ist das faschistische und despotische Gedankengut, das unserem Denken einen Riegel vorschieben will. Weil es in der Türkei keine Möglichkeit mehr gab, aktiv Politik zu betreiben, bin ich hierher nach Deutschland gekommen. Ich glaube an die Gerechtigkeit und erwarte von diesem Gericht ein gerechtes Urteil“, so Salih K.
Die Urteilsverkündung gegen den kurdischen Politiker findet am 15. Januar 2020 um 9.00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart in der Olgastraße 2 statt.