Am Montag war der Prozessauftakt im §129b-Verfahren gegen Özgür A. vor dem Oberlandesgericht Koblenz. Der kurdische Aktivist wird seit seiner Festnahme am 29. April in Bremen unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der PKK in Isolationshaft gehalten.
Zum Prozessauftakt fand vor dem Gerichtsgebäude in Koblenz eine Kundgebung statt, auf der Aktivist:innen ihre Solidarität mit Özgür A. zum Ausdruck brachten und gegen die Repression gegen die kurdische Befreiungsbewegung in Deutschland protestierten. In Redebeiträgen wurden sowohl die unmenschlichen Haftbedingungen als auch der Prozess an sich scharf kritisiert.
Nicht die Menschen, die für Demokratie kämpfen, sollten angeklagt werden
Eine Vertreterin des Demokratischen Kurdischen Gesellschaftszentrums Duisburg erklärte in ihrem Redebeitrag, dass es nicht Menschen wie Özgür A. seien dürften, die vor Gericht angeklagt werden, sondern eigentlich die Verantwortlichen für völkerrechtswidrige Angriffskriege, bei denen täglich Zivilist:innen ums Leben kommen und Infrastruktur zerstört wird.
Die Angriffe der Türkei in Kurdistan würden vor allem mit deutschen Waffen geführt, die hauptsächlich aus der Waffenschmiede Rheinmetall stammen, erklärte ein weiterer Redner. Diese Zusammenhänge müssten offengelegt und deutlich benannt werden.
Isolationshaft ist Folter
Ein weiterer Redebeitrag brachte die Zusammenarbeit zwischen der Türkei und Deutschland bei der Bekämpfung der kurdischen Befreiungsbewegung zur Sprache. „Die PKK ist die Partei, die sich für die Befreiung des Mittleren Ostens einsetzt. Die Türkei sah die Bestrebungen der PKK für die Befreiung der Kurd:innen als eine Bedrohung und erhob die PKK seit ihrem Bestehen zu ihrem Hauptfeind. Die Mittel der Repression und des Kampfes dagegen ziehen sich durch militärische und wirtschaftliche Verstrickungen bis nach Europa, wie aktuell das Beispiel um den schwedischen NATO-Beitritts zeigt. So werden Angehörige der PKK auch hier verfolgt, angeklagt und inhaftiert“, erklärte ein Redner die Lage, mit der sich sich die Kurd:innen in Deutschland konfrontiert sehen. Weiter hieß es in der Rede: „Seit dem 1. Mai 2022 sitzt Özgür A. im Koblenzer Gefängnis in Isolationshaft. 24 Stunden des Tages hat er keinen Kontakt zu Mithäftlingen, verrichtet sogar seinen Hofgang alleine. Das ist sogar nach Einschätzung von Amnesty International Isolationshaft und damit Folter. Deutschland macht sich damit zum Steigbügelhalter für den Willen des faschistischen türkischen Staates unter Erdoğan, auch an Koblenzer Gerichten und im Knast.“
Deutsche Gerichte sind willige Vollstrecker von Erdoğans Willen
Die Redner:innen forderten die sofortige Freilassung von Özgür A. und den Stopp der Repressionen gegen die kurdische Befreiungsbewegung sowie die Beendigung des Angriffskrieges in Kurdistan.
Özgür A. wird beschuldigt, sich als angebliches PKK-Mitglied seit Mai 2018 bis zu seiner Festnahme in verschiedenen Gebieten bzw. Regionen in Deutschland in leitender Funktion betätigt zu haben, u.a. im Saarland und in Rheinland-Pfalz, zuletzt im „PKK-Gebiet“ Hamburg. Er habe „typische Leitungsaufgaben“ wahrgenommen wie Veranstaltungen und Versammlungen in den örtlichen Vereinen zu organisieren, Treffen und Vereinsarbeiten zu koordinieren, Berichte an die Europaführung zu verfassen und Spendenkampagnen zu überwachen.
Bei der Verhandlung gab Özgür A. eine Erklärung ab und die Staatsanwaltschaft verlas die Anklageschrift. Dann wurden dem Gericht von der Staatsanwaltschaft fünf Aktenordner und 61 CDs überreicht. Beim nächsten Verhandlungstermin am 2. Dezember tritt das Gericht dann in die Beweisaufnahme ein.
Die Aktivist:innen rufen auch für die nächsten Termine am 2., 9. und 16. Dezember jeweils um 9.30 Uhr zur Solidaritätsbekundung für Özgür A. auf.