Schweiz entzieht Dschihadisten Staatsbürgerschaft

Zum ersten Mal wurde einem Doppelstaatler die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen. Der türkisch-schweizer Staatsbürger Ümit Y. war wegen Mitgliedschaft bei al-Nusra und Unterstützung des IS verurteilt worden.

Nach der Verurteilung des Dschihadisten Ümit Y. zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren wurde ihm die Schweizer Staatsbürgerschaft entzogen. Laut Anklage hatte Ümit Y. von Januar 2014 bis Februar 2017 in Lugano und den italienischen Städten Como und Reggio Emilia Propaganda für den Al-Qaida-Ableger al-Nusra betrieben. Er hatte darüber hinaus im Jahr 2015 mindestens zwei Personen zum IS geschleust.

Der Schweizer Staat kann einem Doppelstaatler die Staatsbürgerschaft entziehen, wenn diese Person „den Interessen oder dem Ruf der Schweiz erheblichen Schaden zugefügt hat und damit die Sicherheit des Landes gefährdet“. Aufgrund der Konvention gegen Staatenlosigkeit ist dieses Verfahren nur bei Besitzer*innen einer weiteren Staatsbürgerschaft möglich. Laut Schweizer Bundesrat werde im Moment der Entzug der Staatsbürgerschaft bei mehr als zwölf Dschihadisten mit doppelter Staatsbürgerschaft geprüft.

Auch in Deutschland wurde im März diesen Jahres ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Es gibt aber auch Kritik an diesen Gesetzen, unter anderem weil sich die Staaten so ihrer Verantwortung zu entledigen versuchen und das Problem mit den Dschihadisten nicht gelöst werde.