In der Untersuchungshaftanstalt Holstenglacis in Hamburg hat es zuletzt mehrere Fälle von möglicher rassistischer Gewalt durch das Personal gegeben. Das macht eine parlamentarische Anfrage der Fraktion DIE LINKE in der Hamburgischen Bürgerschaft öffentlich. Wie die Linksfraktion heute mitteilt, wurde zuletzt ein Vollzugsbeamter beschuldigt, Ende Januar einen Insassen erst rassistisch beleidigt und dann gemeinsam mit weiteren Kollegen mit Fäusten auf ihn eingeschlagen zu haben. Der Gefangene habe den Vorfall bei der Polizei angezeigt.
Bereits im November und Dezember vergangenen Jahres hatte es zwei ähnliche Fälle in der U-Haftanstalt gegeben, wie ebenfalls durch eine Anfrage der LINKEN öffentlich wurde. Doch wie der Senat in seiner Antwort mitteilt, befinden sich alle Beschuldigten weiter ganz normal im Dienst: Die Anstaltsleitung war über die Ermittlungen gegen ihren Beamten nicht einmal informiert worden und erfuhr erst durch die Anfrage der LINKEN von dem Vorfall. Sie prüft jetzt disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Dazu erklärte die Ko-Vorsitzende und justizpolitische Sprecherin der Hamburger Linksfraktion, Cansu Özdemir: „Der Verdacht, dass Gefangene in staatlicher Obhut mehrfach Opfer von Hassverbrechen durch Mitarbeiter der JVA geworden sind, ist unerträglich. Die Häufung der Fälle wirft Fragen nach strukturellen Defiziten in Bezug auf Rassismus und Gewalt gegenüber Gefangenen auf. Die Justizbehörde muss mehr tun, als auf Fortbildung und Dienstvorschriften zu verweisen. Der Verdacht von Menschenrechtsverletzungen im Vollzug ist keine Lappalie, sondern stellt die Integrität des Vollzuges ernstlich in Frage. Die Justizbehörde muss umgehend Maßnahmen zum Schutz der Gefangenen ergreifen. Dazu gehört auch, dass die beschuldigten Mitarbeiter bis zum Abschluss der Verfahren keinen Kontakt mehr mit Gefangenen haben dürfen.“
Haftbedingungen des kurdischen Aktivisten Kenan Ayaz
In der JVA Holstenglacis befindet sich seit Anfang Juni der kurdische Aktivist Kenan Ayaz. Ayaz wurde nach zehnjährigem Aufenthalt als anerkannter politischer Flüchtling aus der Türkei von Zypern nach Deutschland ausgeliefert. Gegen ihn werden Gesetze und Beschränkungen angewendet, die sonst nur für gefährliche Terroristen und Beschuldigte aus der organisierten Kriminalität gelten. Vorgeworfen wird Kenan Ayaz nach §§129a/b StGB, im Interesse der PKK in den Regionen Hamburg und Köln Demonstrationen organisiert, an Treffen teilgenommen und Spenden gesammelt zu haben. Es werden ihm keine anderen Straftaten und erst recht keine Gewalttaten vorgeworfen. Auf den politischen Charakter des gegen Kenan Ayaz geführten Strafverfahrens weisen auch seine Haftbedingungen hin: Er wird in der Untersuchungshaft isoliert. In der ersten Woche in Hamburg war er vollständig von anderen Mitgefangenen getrennt. Er befand sich 23 Stunden in seiner Einzelzelle und musste sogar den einstündigen Hofgang alleine absolvieren. Da er kein Deutsch spricht, war auch die Kommunikation mit dem Vollzugspersonal schwierig. Erst nach einer Woche wurde gemeinsamer Hofgang mit einigen anderen Gefangenen zusammen bewilligt.
In den 23 Stunden Einschluss in seiner Zelle hat er nichts, womit er sich beschäftigen kann. Die aktuellen politischen Nachrichten kann er nicht verfolgen. Der Fernseher in seiner Zelle empfängt nur deutsche Sender, die er nicht versteht. Laut letztem Stand von vergangener Woche bekommt er keine Zeitung und seine aus Zypern mitgebrachten Bücher wurden ihm noch nicht ausgehändigt. Er hat monatlich Anspruch auf zwei Stunden Besuch. Das Gespräch findet durch eine Glasscheibe statt und wird vom LKA und einem Dolmetscher der Polizei überwacht.
Foto: Untersuchungshaftanstaltat Holstenglacis, Kundgebung für Kenan Ayaz am 23. Juni 2023