Prozessbeginn gegen Mustafa Ç. in Hamburg

Am Donnerstag beginnt in Hamburg der Prozess gegen Mustafa Ç. Dem schwer kranken kurdischen Aktivisten wird PKK-Mitgliedschaft vorgeworfen, unter anderem soll er gegen Erdogan demonstriert und Kontakt zur Linkspartei gepflegt haben.

Am 2. Juli wird das Hauptverfahren gegen den kurdischen Aktivisten Mustafa Ç. vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Hamburg eröffnet. Das teilt der Rechtshilfefonds AZADÎ in einer aktuellen Erklärung mit. Die Anklage verdächtigt Mustafa Ç der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß der Paragrafen 129a/b StGB. So soll er von Juli 2018 bis Ende Mai 2019 als angeblich „hochrangiger Führungskader“ das „PKK-Gebiet“ von Bremen geleitet haben. In dieser Funktion sei er verantwortlich gewesen für organisatorische, propagandistische, finanzielle und personelle Angelegenheiten.

Zudem habe er an zahlreichen Veranstaltungen teilgenommen – wie Demonstrationen gegen den Besuch Erdoğans in Deutschland, gegen die Isolationshaftbedingungen von Abdullah Öcalan oder zum Gedenken an die drei von einem türkischen MIT-Agenten getöteten kurdischen Frauen 2013 in Paris.

Vorgeworfen wird ihm auch, dass er sich um eine erkrankte „PKK-Aktivistin“ gekümmert habe, die in Deutschland Asyl beantragt hat. Dass er Gesprächskontakte mit der Partei „Die Linke“ gepflegt habe, gilt der Anklage nicht als normale Tätigkeit eines politisch aktiven Menschen, sondern wird als „Einflussnahme für die PKK“ kriminalisiert.

Die Grundlage der Verfolgung von Mustafa Ç. ist die Ermächtigung des Bundesministeriums der Justiz vom 6. September 2011, wonach bereits begangene und künftige Taten der Europaführung, des Deutschlandverantwortlichen sowie der Verantwortlichen für Regionen bzw. Gebiete der PKK strafrechtlich zu ahnden sind.

Mustafa Ç., der an einer seltenen Krankheit leidet, wurde am 6. Januar 2020 festgenommen; derzeit befindet er sich in U-Haft in der JVA Hamburg-Holstenglacis.

Der 43-Jährige steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im August 2016 hatte ihn das OLG Celle wegen politischer Betätigung zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.

Der Prozessauftakt ist am 2. Juli 2020 um elf Uhr, Sievekingplatz 3, OLG Hamburg. Fortsetzungstermine sind 9., 10., 29. und 30. Juli, 7., 8., 13. und 14. August – jeweils um zehn Uhr.