Prozess wegen Protest an Uni: Angeklagte aus Haft entlassen

Die 14 Studierenden der Boğaziçi Universität, die sich für den Frieden einsetzten und dadurch ins Visier von Erdoğan gerieten, wurden an ihrem ersten Verhandlungstag unter Auflagen aus der Haft entlassen.

Der erste Verhandlungstag gegen insgesamt 22 Studierende, die an der Boğaziçi Universität gegen den Krieg der Türkei in Efrîn protestiert hatten, fand am Strafgerichtshof Çağlayan in Istanbul statt. 14 der 22 Angeklagten befanden sich bis zum Prozesstag in Untersuchungshaft. Nun wurden sie gegen Auflagen entlassen.

Bei der Verhandlung berichtete ein Angeklagter, dass er nach seiner Festnahme nackt durchsucht und physisch angegangen wurde. Auch andere Angeklagte erhoben Foltervorwürfe gegen die Polizei.

Der erste Prozesstag wurde unter anderem von der HDP-Abgeordneten Hüda Kaya und dem CHP-Abgeordneten Sezgin Tanrıkulu begleitet. Das öffentliche Interesse und der Zuschauerandrang im Gerichtsaal war sehr groß. Doch der Richter verwies einen Teil der Zuschauer, die im Stehen den Prozess verfolgen wollten, des Saales. An ihre Stelle wurden anschließend Sicherheitskräfte im Saal postiert.

Nach offiziellem Prozessbeginn erhielten die Angeklagten das Wort. Die Studierenden wiesen den Vorwurf der „Propaganda für eine verbotene Organisation" zurück. Parolen für den Frieden zu rufen, könne nicht als Terrorpropaganda gewertet werden, sondern müsse als politische Meinungsäußerung aufgefasst werden, erklärte Sevda Öztürk, eine der Angeklagten.

Die Angeklagten Zülküf İbrahim Erkol und Yusuf Noyan Öztürk berichteten vor Gericht, dass sie bei und nach ihrer Festnahme Gewalt und Folter durch die Sicherheitskräfte erfahren haben. Ismail Gürler äußerte, dass er festgenommen und auf der Polizeistation nackt durchsucht wurde. Er selbst habe nicht am Protest teilgenommen, sondern sich lediglich in der Nähe der Protestierenden befunden. Das habe gereicht, um ihn festzunehmen.

Zum Ende des Prozesstages ordnete der Richter die Entlassung der in Untersuchungshaft befindlichen Studierenden an. Allen Angeklagten wurde allerdings ein Ausreiseverbot auferlegt. Der nächste Verhandlungstermin wurde auf den 3. Oktober datiert.