Die 32. Schwurgerichtskammer von Istanbul hat die Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft gegen 21 Studierende der Boğaziçi-Universität, die auf Betreiben des türkischen Staatspräsidenten Erdoğan ins Visier der türkischen Justiz geraten waren, angenommen. Für die 13 inhaftierten und acht haftverschonten Student*innen, die wegen „Propaganda für eine verbotene Organisation“ angeklagt werden, fordert die Staatsanwaltschaft jeweils bis zu fünf Jahre Haft.
Was war geschehen?
Die Boğaziçi-Studierenden hatten am 19. März gegen eine Gruppe protestiert, die „zu Ehren der Besatzung von Efrîn“ Süßigkeiten verteilte. Der türkische Staatspräsident Erdoğan hatte die Student*innen daraufhin kriminalisiert und diese als Terroristen bezeichnet. Während einer Rede auf dem 6. Bezirkskongress der AKP in Istanbul hatte Erdoğan gesagt: „Diese terroristischen Studierenden werden wir anhand von Überwachungsbildern ausfindig machen und tun, was getan werden muss“. Den Lehrbeauftragten legte er nahe, mit dem faschistischen Regime zu kooperieren. Wenige Tage später war es zu Razzien in den Studentenwohnheimen gekommen.
In der Anklageschrift gegen die jungen Frauen und Männer heißt es, dass „ihr Handeln nicht im Rahmen der freien Meinungsäußerung sowie Gedankenfreiheit beurteilt werden könne, da sie beabsichtigten, das Vorgehen terroristischer Organisationen, mit denen sie in Verbindung stehen, zu legitimieren“.
Der Prozess gegen die 21 Studierenden wird am 6. Juni vor der 32. Schwurgerichtskammer von Istanbul verhandelt.