Politische Gefangene Rıdvan Yusufoğlu und Seyit Oktay freigelassen

Die politischen Gefangenen Rıdvan Yusufoğlu und Seyit Oktay sind nach drei Jahrzehnten in türkischen Haftanstalten freigelassen und von Familienangehörigen empfangen worden.

In der Türkei sind zwei weitere politische Gefangene nach jahrzehntelanger Haft freigelassen worden. Rıdvan Yusufoğlu war 1992 in Mêrdîn festgenommen und im Alter von 16 Jahren wegen „Störung der Einheit und Integrität des Staates“ zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Im Gefängnis erkrankte er und litt unter Darmblutungen. Der Menschenrechtsverein IHD führte ihn aus der Liste schwer kranker Gefangener, die für eine adäquate Behandlung freigelassen werden müssen. Diverse Anträge auf vorzeitige Entlassung scheiterten. Heute konnte Yusufoğlu das Gefängnis in Dep (tr. Karakoçan, Provinz Xarpêt/Elazığ) verlassen. Er wurde von Familienangehörigen empfangen und in seinen Heimatort Silopiya gebracht.

Seyit Oktay bei seiner Entlassung in Tokat

Seyit Oktay ist 1993 in Wan verhaftet und ebenfalls wegen Separatismus zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Vollendung der regulären Haftdauer konnten seine Angehörigen ihn heute vor dem T-Typ-Gefängnis in Tokat begrüßen und in seine Heimatstadt Wan zurückbringen. Oktay hat in den dreißig Jahren seiner Haft drei Bücher geschrieben.

Hunderte politische Gefangene werden nicht entlassen

In den letzten Monaten sind viele Gefangene freigelassen worden, die Anfang der 1990er Jahre vor den mittlerweile abgeschafften Staatssicherheitsgerichten zu lebenslänglicher Haft verurteilt wurden. Hunderte politische Gefangene werden jedoch auch nach Absitzen ihrer regulären Strafdauer nicht entlassen. Über die Entlassung entscheidet kein Gericht, sondern ein Ausschuss der jeweiligen Vollzugsanstalt nach eigenem Ermessen. Ohne die Zustimmung dieses Ausschusses kann die Haftentlassung immer wieder um drei oder sechs Monate verschoben werden. Eine der gängigen Fragen, die der Ausschuss für seine Sozialprognose an die Betroffenen richtet, lautet: „Ist die PKK Ihrer Meinung nach eine Terrororganisation?“