Niederlande verschärfen Reisewarnung für Türkeireisende

Die Regierung in Den Haag rät Niederländer*innen in der Türkei zur Vorsicht. Regierungskritische Stellungnahmen in den sozialen Medien könnten Anlass zu einem Strafverfahren geben.

Die Niederlande raten ihren Staatsbürger*innen in der Türkei zur Vorsicht. Auf seiner Website warnt das Außenministerium in Den Haag ausdrücklich vor Überprüfungen von Mobiltelefonen auf türkischen Flughäfen. Regierungskritische Stellungnahmen in den sozialen Medien könnten Anlass zu Festnahmen oder Strafverfahren geben, heißt es in der Warnung vor den drastischen Folgen, die ein falscher Klick im Internet in der Türkei haben kann.

„Bei Verdacht auf Beteiligung an Organisationen, die von der Türkei als terroristisch eingestuft werden, können Telefone und andere elektronische Geräte unter anderem auf Flughäfen untersucht werden. Die türkischen Behörden können Sie auch wegen Äußerungen außerhalb der Türkei, einschließlich solcher in den sozialer Medien, strafrechtlich verfolgen“, heißt es in der Reisewarnung.

Festnahmen und Strafverfolgungen von EU-Bürger*innen in der Türkei erfolgen in den meisten Fällen im Zusammenhang mit regierungskritischen Stellungnahmen auf Internetplattformen wie Twitter und Facebook. Dabei können auch solche Äußerungen, die nach dem Rechtsverständnis des Heimatlandes der Betroffenen von der Meinungsfreiheit gedeckt sind, Anlass zu einem Strafverfahren geben. Ausreichend ist im Einzelfall das Teilen oder Liken eines fremden Beitrags entsprechenden Inhalts. Auch nichtöffentliche Kommentare in sozialen Medien können etwa durch anonyme Denunziation an die türkischen Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

Hamburger Taxifahrer zu drei Jahren Haft verurteilt

Eines von mehreren Beispielen ist der Fall der Hamburger Taxifahrers Ilhami Akter. Im August 2018 war der 46-jährige deutsche Staatsbürger während seines Urlaubs in seinem Heimatdorf Zelxider in der nordkurdischen Kreisstadt Dep (Karakoçan, Provinz Xarpêt/Elazığ) bei einer Hausdurchsuchung festgenommen worden. Rund einen Monat später wurde Akter wegen „Terrorpropaganda“ in den sozialen Medien zu einer Haftstrafe in Höhe von drei Jahren, einem Monat und 15 Tagen verurteilt. Der Haftbefehl wurde zwar gleichzeitig aufgrund von Rechtsmitteln aufgehoben, sein deutscher Pass jedoch eingezogen und eine Ausreisesperre verhängt.