Neue Ausgabe des AZADÎ-Info erschienen

Ein neuer Infodienst von AZADÎ e.V. ist erschienen. Darin berichtet der Kölner Rechtshilfefonds über die Kriminalisierungspraxis gegen die kurdische Bewegung in Deutschland. Außerdem bietet der Verein eine Übersetzung des belgischen PKK-Urteils an.

In der 226. Ausgabe seines Infodienstes informiert AZADÎ e.V. umfassend über aktuelle Entwicklungen und die Repression gegen die kurdische Bewegung in Deutschland. In dem neu erschienenen Infoblatt – diesmal als Doppelausgabe – blickt der Kölner Rechtshilfefonds einerseits auf Ereignisse im August und September zurück, aber auch auf bevorstehende wie die geplante Demonstration in Berlin am 26.  November für eine Aufhebung des PKK-Betätigungsverbots.

„Die Argumente für diese Aktivität sind sowohl dem Aufruf zu entnehmen als auch dem Abschlussbericht einer Jury, die die zweitägige Forumsveranstaltung „28 Jahre PKK-Betätigungsverbot – Jetzt reden wir“ im Juni in Berlin beobachtet, ihre Schlüsse gezogen und Forderungen an die Politik erhoben hat“, betont AZADÎ e.V. Wie wichtig es sei, die Thematik immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen, zeigten auch die Beiträge zur Verbotspraxis, die ebenso wenig eine Sommerpause gemacht habe wie innen- und außenpolitische Entwicklungen und Geschehnisse, über die berichtet wird.

Ein Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden

AZADÎ e.V. ist ein Rechtshilfefonds, der Menschen nicht-deutscher Herkunft unterstützt, die in Deutschland im Zuge ihrer politischen Betätigung für das Selbstbestimmungsrecht des kurdischen Volkes mit Strafverfolgung bedroht werden. Die praktische Arbeit von AZADÎ ist die finanzielle und politische Unterstützung kriminalisierter Kurdinnen und Kurden. Auf der letzten Seite des Infodienstes ist dokumentiert, für was der Verein Mitgliedsbeiträge und Spenden in den beiden Monaten verwendet hat. Außerdem sind dort die Namen und Adressen der kurdischen Aktivisten aufgeführt, die sich wegen der strafrechtlichen Verfolgung nach §§129a/b derzeit in Haft befinden.

Deutsche Übersetzung des belgischen PKK-Urteils

Im Zusammenhang mit der wichtigen Entscheidung des Berufungsgerichts von Brüssel vom 8. März 2019 zur Einordnung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als nicht-terroristische Organisation, bietet AZADÎ e.V. nun endlich auch den rechtskräftigen Urteilsspruch des belgischen Kassationsgerichtshofs vom 28. Januar 2020 in beglaubigter deutscher Übersetzung aus dem Französischen an. Der Link zu diesem Dokument, das auch auf der Webseite des Vereins herunterladbar ist:

https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/verbot/2022/KASSATIONSURTEIL_28.01.2020_deutsch.pdf

Als zweite Übersetzung ins Deutsche bietet AZADÎ e.V. eine Pressemitteilung des Rates für Ausländerrechtssachen (CCE) in Belgien vom 2. Juni 2022 an, in der auf eine Änderung des Standpunktes des Rates zur PKK auf der Basis des Urteils des Kassationsgerichtshofes hingewiesen wird: https://www.nadir.org/nadir/initiativ/azadi/verbot/2022/ASYLRAT_Bruessel_Juni_2022_deutsch.pdf