Der kurdische Aktivist Mirza Bilen, der über eine französische Asylanerkennung verfügt, wurde im November 2022 vor dem Oberlandesgericht München wegen Mitgliedschaft in der PKK nach §129b StGB zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Wie der Rechtshilfefonds AZADÎ e.V. in seinem aktuellen Infodienst mitteilt, ist der 37-Jährige am 3. August 2023 „auf Transport“ (Übernachtungen in anderen Gefängnissen) von der JVA Bayreuth an die deutsch-französische Grenze gebracht worden.
„Am 10. August in Kehl angekommen, wurde er nach Einreise in Frankreich freigelassen und von Freunden empfangen. Mit Blick auf die Abschiebung ist die deutsche Strafe zurückgestellt worden. Möglich ist eine alte noch offene Bewährungsstrafe in Frankreich. Die weitere Betreuung übernimmt ein dortiger Rechtsanwalt“, so AZADÎ.
Die Überstellung erfolgte auf der Grundlage des §456a StPO („Die Vollstreckungsbehörde kann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe, einer Ersatzfreiheitsstrafe oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung absehen, wenn der Verurteilte wegen einer anderen Tat einer ausländischen Regierung ausgeliefert, an einen internationalen Strafgerichtshof überstellt oder wenn er aus dem Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes abgeschoben, zurückgeschoben oder zurückgewiesen wird.“)
Mirza Bilen war Anfang Mai 2021 in Nürnberg festgenommen worden. In Deutschland befinden sich aktuell elf Kurden nach §129b StGB in Untersuchungs- oder Strafhaft.