Am Donnerstag beginnt in Ankara der Prozess gegen den österreichischen Studenten und freien Journalisten Max Zirngast. Der im vergangenen September inhaftierte und zu Weihnachten gegen Meldeauflagen auf freien Fuß gesetzte Zirngast muss sich wegen mutmaßlicher „Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation” vor Gericht verantworten. Der 30-Jährige selbst bezeichnet die Vorwürfe gegen sich als „unhaltbar”.
Zirngast: „Vorwurf ist unhaltbar“
123 Seiten umfasst die Anklageschrift gegen Zirngast und die Aktivist*innen Hatice Göz und Mithatcan Türetken. Die Angeklagten sind demnach Mitglieder der Organisation „TKP/Kıvılcım”, einer Gruppe, die ein Gerichtsbeschluss der Strafkammer Adana aus dem Jahre 2015 als nichtexistent bezeichnet. Auch nach einem Beschluss eines Gerichts in Ankara (12. Strafkammer, Verfahrensnummer 2012/5) „gibt es eine Organisation namens TKP/Kıvılcım nicht“.
Aus der Anklageschrift sowie über 8.000 weiteren Seiten an Gerichtsakten geht hervor, dass Max Zirngast über zwei Monate lang beschattet und über fünf Monate hinweg abgehört wurde. In der „Beweisführung“ werden ihm nun Gespräche mit Freund*innen zur Last gelegt, die Durchführung von Kursen für Kinder und Jugendliche, seine sozialistische Haltung und seine kritische journalistische Arbeit. Keine dieser Punkte stellt – selbst nach geltendem Recht der Türkei – einen Straftatbestand dar.
Wöchentliche Meldeauflagen
Seit dreieinhalb Monaten ist Max Zirngast auf freiem Fuß, die Türkei kann er aber nicht verlassen. Er muss sich wöchentlich auf einer Polizeistation in Ankara melden. Diese Woche beginnt in der türkischen Hauptstadt der Prozess. Bei einer Verurteilung drohen dem Österreicher bis zu siebeneinhalb Jahre Haft.