Lange Asylverfahren in Deutschland

Asylverfahren in Deutschland dauern aktuell durchschnittlich 6,1 Monate. Aufgrund der mangelhaften Bescheide müssen viele Entscheidungen angefochten werden, so dass bis zu einer abschließenden Entscheidung 21,3 Monate vergehen.

Aus mündlichen Fragen der innenpolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, an die Bundesregierung geht hervor, dass Asylverfahren im Jahr 2019 durchschnittlich 6,1 Monate dauerten. Das stellt zwar einen leichten Rückgang gegenüber 2018 dar, als die Verfahrensdauer bei 7,5 Monaten lag, ist aber immer noch von der der politischen Zielvorgabe des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), dass Asylverfahren nicht länger als drei Monate dauern sollen, weit entfernt. Die wenn auch geringe Verkürzung der Bearbeitungszeit scheint mit einer Verminderung der juristischen Qualität einherzugehen. Darauf deutet hin, dass die Verfahrensdauer inklusive Klageverfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Vergleich zum Vorjahr um über drei Monate auf 21,3 Monate im Jahr 2019 gestiegen ist.

Interne Korrektur beim BAMF notwendig

Jelpke fordert angesichts dieser Zahlen: „Um die Gerichte wirksam zu entlasten, sollten Ablehnungen im BAMF zumindest bei Herkunftsländern mit hohen gerichtlichen Aufhebungsquoten intern noch einmal überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Zu einer echten Verfahrensbeschleunigung könnte auch eine frühe, unabhängige Asylverfahrensberatung führen. Geflüchtete wären dann besser auf die Anhörung vorbereitet, die Qualität der Entscheidungen würde steigen und es gäbe weniger rechtswidrige Ablehnungen, gegen die in aufwändigen Gerichtsverfahren geklagt werden muss. Qualitätsverbesserungen und Verfahrensbeschleunigungen sind keine Gegensätze, sondern gehen Hand in Hand.“

In Massenlagern untergebracht

Für die Betroffenen stellt die lange Asylverfahrensdauer einen massiven psychischen Druck dar. Bis zur Entscheidung über ihre Anträge bewegen sie sich in einer Grauzone mit eingeschränkten Rechten. Es gelten Wohnsitzauflagen, zeitweise Arbeitsverbote und immer wieder auch die Verpflichtung in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. Erstaufnahme zu wohnen. So sind Menschen mit Aufenthaltsgestattung dazu gezwungen, oft 18 Monate in einer Erstaufnahme zu leben. Bei Verletzung der „Mitwirkungspflichten“ kann dies weiter verlängert werden. Menschen aus sogenannten „sicheren Herkunftsländern“ müssen für die gesamte Dauer ihres Verfahrens in solchen Massenlagern bzw. sogenannten ANKER-Zentren leben. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemiebedingungen stellt das, wie die Massenausbrüche von Corona in solchen Unterbringungen zeigen, eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit dar.

Die Antworten der Bundesregierung können hier eingesehen werden:

https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/05/MF-49-Asylverfahrensdauer.pdf
https://www.ulla-jelpke.de/wp-content/uploads/2020/05/MF-49-Asylverfahrensdauer_Anlage.pdf