Der deutsche Generalbundesanwalt Peter Frank hat sich auf Einladung des türkischen Generalstaatsanwalts Bekir Şahin vom 5. bis 7. Juli in der Türkei aufgehalten. Zusammen mit dem deutschen Botschafter in Ankara, Jürgen Schulz, besuchte er den Kassationshofpräsidenten Mehmet Akarca und traf auch mit Präsident Tayyip Erdogan zusammen. Welchem Zweck dieser Besuch diente und was dabei ausgehandelt wurde, ist unbekannt. Auf Anfrage der Frankfurter Rundschau gab eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft lediglich an: „Gesprächsthemen mit den Vertretern der türkischen Justiz waren unter anderem die Aufgaben und Arbeit der jeweiligen Strafjustiz.“ Fragen über die Inhalte der dreitägigen Gespräche, Kooperationen und Informationsaustausch zwischen beiden Ländern wollte die Generalbundesanwaltschaft demnach nicht beantworten. Auch bekam die FR-Redaktion keine Informationen darüber, ob neue Auslieferungsanträge an die deutschen Behörden übergeben wurden.
Der türkische Generalstaatsanwalt Bekir Şahin ist Chefankläger im Verbotsverfahren gegen die Demokratische Partei der Völker (HDP). In der knapp 850-seitige Anklageschrift von Bekir Şahin heißt es unter anderem, die HDP sei zum „Brennpunkt von Handlungen“ geworden, die der „unteilbaren Einheit des Staates mit seinem Land und seiner Nation“ zuwiderlaufen. Auch soll über 450 HDP-Politiker:innen verboten werden, sich in den nächsten fünf Jahren politisch zu betätigen. Das würde auf den Ausschluss fast aller führenden HDP-Mitglieder von der Politik hinauslaufen. Das international kritisierte Verbotsverfahren ist weiterhin anhängig.
Vor einer Woche ist der in der Schweiz lebende Kurde Yaser Örnek auf Wunsch der türkischen Regierung in Bayern festgenommen worden. Wie vielen weiteren politisch Verfolgten droht dem 27-Jährigen die Auslieferung in die Türkei.