Kehrtwende in Hamburg beim Fahnenverbot?
Die Rechtsunsicherheit beim so genannten „Fahnenverbot“ bezüglich kurdischer Symbole hält bundesweit an. In Hamburg sind jetzt zwei Verfahren eingestellt worden.
Die Rechtsunsicherheit beim so genannten „Fahnenverbot“ bezüglich kurdischer Symbole hält bundesweit an. In Hamburg sind jetzt zwei Verfahren eingestellt worden.
Schon am 16. April erhielt Susanne P. einen Brief vom Landeskriminalamt Hamburg mit dem Hinweis, sie könne ihre YPJ-Fahne abholen. Diese war am 24. März im Vorfeld eine Demonstration gegen die türkische Militärinvasion in Efrîn am Hamburger Hauptbahnhof von der Polizei trotz ihres Protestes beschlagnahmt worden. Das LKA begründete in dem Brief weder die damalige Beschlagnahmung noch die jetzige Freigabe der Fahne.
Auch ein Ermittlungsverfahren gegen den Hamburger Erhard Mollwitz wurde nun eingestellt. Auf Facebook hatte er einen Post des Müncheners Kerem Schamberger zum Fahnenverbot geteilt. „Zahlreiche Ermittlungsverfahren waren von der von der bayrischen Polizei eingeleitet worden. Diese Verfahren sind dann an die jeweiligen örtlichen Behörden abgegeben worden. So ist das Verfahren gegen mich entsprechend vom LKA Hamburg weiterbearbeitet worden“, so Mollwitz.
Das Hamburger LKA hatte ihn vorgeladen. „Zuerst hab ich die Aufforderung zur Vernehmung bekommen, die habe ich meinem Anwalt gemailt, der die Akte angefordert hat. Dann hab ich den Sachbearbeiter des LKA Hamburg angerufen, um den Termin abzusagen. Der hat sich sofort überschwänglich bei mir entschuldigt, dass er mich mit dem ‚Unfug‘ belästigen muss. Ihm wäre auch nicht klar, warum diese Bayern nichts Wichtigeres zu tun haben. Und zu guter Letzt hab ich den Brief von der Staatsanwaltschaft Hamburg mit der Einstellung der Ermittlungen bekommen.“