Das Auswärtiges Amt hat sich bei der türkischen Botschaft über den Auftritt eines Parteigängers von Recep Tayyip Erdogan im nordrhein-westfälischen Neuss beschwert. Der AKP-Abgeordnete Mustafa Açıkgöz hatte dort am 13. Januar bei einem Wahlkampfauftritt in einer zum Netzwerk der rechtsextremen Organisation „Graue Wölfe“ zugehörigen Moschee die Vernichtung von Kurd:innen sowie von Angehörigen der Gülen-Bewegung gefordert.
Diese seien gottlos und wollten den Islam „christianisieren“, sagte der türkische Parlamentarier: „Genauso wie wir ihnen kein Lebensrecht in der Türkei geben, werden wir es ihnen auch in Deutschland nicht geben.“ Der Vorfall war am Sonntag bekannt geworden, das Video der Rede wurde auch über Twitter verbreitet. Zuerst hatte die „Frankfurter Rundschau“ über den Fall berichtet.
„Auftritte wie der eines türkischen Abgeordneten in Neuss dürfen sich nicht wiederholen“, teilte das Auswärtige Amt am Montag mit. „Hetze und Hassrede haben in Deutschland nichts verloren.“ Man habe die türkische Botschaft „zu einem Gespräch eingeladen“. Eine solche Einladung gilt als die sanftere Variante einer formalen Einbestellung.
„Dabei haben wir unmissverständlich in Erinnerung gerufen, dass ausländische Wahlkampfveranstaltungen vorher von uns genehmigt werden müssen“, so das Auswärtige Amt. Wenn sich türkische Vertreter nicht an die Spielregeln hielten, müssten „Konsequenzen“ geprüft werden, so das Ministerium.
Anzeigen wegen „Volksverhetzung“
Organisator des Besuchs von Açıkgöz in Deutschland ist der AKP-Lobbyverein „Union Internationaler Demokraten“ (UID, ehemals UETD). Auf Twitter postete der AKP-Abgeordnete auch Besuche in der Ditib-Moschee in Aachen, dem AKP-nahe Unternehmerverein „MÜSIAD“ sowie in der UID-Zentrale in Köln. Derweil meldete der türkische Dienst der Deutschen Welle unter Berufung auf die Kölner Polizei, dass wegen der Hassrede in Neuss mehrere Anzeigen wegen „Volksverhetzung“ eingegangen seien.